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Exklusiv für VID-Mitglieder & deren Mitarbeiter

Mit der jüngst beschlossenen weiteren Aussetzung von Insolvenzantragspflichten, den Neuerungen bei der Haftung von Geschäftsleitern nach Entstehen eines Eröffnungsgrundes und der Privilegierung bestimmter Gläubiger bei Insolvenzanfechtungen verbinden sich in der Praxis viele spezielle Fragen. Die Vielzahl der gesetzlichen Veränderungen in kurzer Zeit erschweren die Orientierung in Beratung und Insolvenzverwaltung. Mit einem exklusiven Online-Seminar für VID-Mitglieder und deren Mitarbeiter am 22.02.2021 von 14:00 bis 18:00 Uhr möchten wir diese Orientierung erleichtern.

 
Das Seminar mit dem Titel „SanInsFoG & COVInsAG: Aktuelle Neuerungen und Probleme“ dient zur Aufarbeitung der COVID-19-Gesetzgebung. Wir freuen uns, die Professoren Georg Bitter, Fabian Klinck und Christoph Thole dafür gewonnen zu haben uns die Neuerungen und ihre Probleme aufzuzeigen. Das Seminar wird von Dr. Christoph Niering geleitet, der als Sachverständiger für den VID in den seit Frühjahr 2020 stattgefundenen Anhörungen des Deutschen Bundestages zu den gesetzlichen Neuerungen teilgenommen hat.
 

Das Seminar besteht aus drei Teilen:

  1. Prof. Dr. Christoph Thole (Köln) wird die Neuerungen rund um die Insolvenzgründe und -antragspflichten vorstellen. Insbesondere widmet er sich der aktuellen Rechtslage nach den jüngsten Änderungen des COVInsAG.
  2. Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim) klärt zur Haftung von Geschäftsleitern und Vorständen auf. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem neuen § 15 b InsO.
  3. Prof. Dr. Fabian Klinck (Bochum) referiert zum Anfechtungsrecht in der Coronakrise – insbesondere zu den Änderungen durch das COVInsAG inklusive der jüngst beschlossenen Änderungen.

Stellungnahme von Dr. C. Niering vor dem BT-Finanzausschuss zur Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten & zur Erweiterung des Schutzes von Insolvenzanfechtungen für gestundete Forderungen

Hier finden Sie die Stellungnahme Dr. Christoph Niering im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 25.01.2021 zu den vorgeschlagenen Änderungen des COVInsAG zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Verlängerung des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen.

 

Pressemitteilung: Umfangreichste Reform des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts seit Einführung der InsO – ein wichtiger Impuls in schwieriger Zeit

Der Rechtsausschuss hat bei seinen jüngsten Empfehlungen zu den Gesetzen zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts kurz- und langfristige Maßnahmen beschlossen, die die Folgen der in Krise geratenen Opfer der COVID-19-Pandemie abfedern können und eine Restrukturierung erleichtern. Der VID begrüßt insbesondere die Berücksichtigung des Neustartmodells für Selbständige und des COVID-Schutzschirms für KMU.

Wir begrüßen beide Beschlussempfehlungen“, erklärt Niering, „sowohl bei der Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahren als auch beim SanInsFoG haben die Abgeordneten ein besonderes Augenmerk auf die Opfer der COVID-19-Pandemie gelegt und kurz- und langfristige Maßnahmen vorgelegt, um den Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen zu helfen.“

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, die in beiden Gesetzesentwürfen vollzogen wird, ist eine sinnvolle Hinwendung zu verbesserten Restrukturierungsinstrumenten und eine notwendige Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens geschaffen worden. „Wir unterstützen ausdrücklich, dass dieser langfristige Ansatz jetzt auch durch Regelungen ergänzt wird, die im nächsten Jahr helfen werden, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern“, so der Verbandsvorsitzende und weiter. „Mit den weiteren Änderungen des Insolvenzrechts wird seine Sanierungsfunktion gestärkt und ein wichtiger Impuls für eine echte Sanierungskultur gesetzt.

 

Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2020

Der Deutsche Insolvenzverwalterkongress 2020 wurde in diesem Jahr als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt: Mit den Referenten und einigen Gästen vor Ort in Berlin und über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Bildschirmen zu Hause. Hier finden Sie Bilder, Filme und Interviews. Allen Kongressteilnehmern stehen in der Kongress-App einige aufgezeichnete Vorträge zur Verfügung.

 

Programm

 

Impressionen

Ein Rückblick auf den Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2020. Wir würden uns freuen, Sie im nächsten Jahr ohne pandemiebedingte Einschränkungen zum Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2021 begrüßen zu dürfen. (Link geht auf YouTube)

 

VID-Trailer 2020

Zur Eröffnung des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2020 sahen die Teilnehmer einen Kongresseinspieler mit Impressionen der letzten Jahre. (Link geht auf YouTube)

 

Begrüßung durch den Vorsitzenden

Der VID-Vorsitzende Dr. Christoph Niering eröffnet den Deutschen Insolvenzverwalterkongress mit einem Gruß an Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck. Niering übt Kritik an den aktuellen insolvenzrechtlichen Reformvorhaben. KMUs und Freiberufler benötigen in der Coronakrise besondere Unterstützung, profitieren aber von den Neuregelungen des SanInsFoG nicht.  (Link geht auf YouTube)

 

Vorträge der Referenten

Einige ausgewählte Vorträge können Sie als Kongressteilnehmerin oder Kongressteilnehmer in der Kongress-App nachsehen.

 

Interviews

Statements

Insolvenzverwalterin und Sprecherin des VID-Beirats Jutta Rüdlin äußert sich auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2020 zum StaRUG und zur Reform der Eigenverwaltung: Sinnvolle Ergänzungen, aber kein Rettungsinstrument für coronageschädigte KMU (Link geht auf YouTube)

Appell an den Gesetzgeber – Vereinfachung von Verfahren in der Corona-Pandemie,
Dr. Marc d’Avoine, Insolvenzverwalter und Mitglied im Beirat des VID, auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2020 (Link geht auf YouTube)

 

Berichterstattung

Bilder

Pressemitteilung: COVID-Schutzschirmverfahren für KMU zwingend erforderlich

Die deutsche Wirtschaft wird noch länger mit den pandemiebedingten Einschränkungen und ihren Folgen leben müssen. Für Unternehmen, die von dem bislang nur im Entwurf vorliegenden StaRUG keinen Gebrauch machen können, sieht der Berufsverband der Insolvenzverwalter ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren als mögliche Lösung.

Das COVID-Schutzschirmverfahren ist ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren, das für Unternehmen verfügbar sein soll, die durch die Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind. Wir haben den Vorschlag der Bundesregierung (Art. 10 SanInsFoG) aufgegriffen und erweitert, damit auch von COVID betroffene kleine und mittlere Unternehmen Zugang zum Schutzschirmverfahren erhalten können“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes Dr. Christoph Niering.

Unser Vorschlag zum Neustartverfahren für Selbstständige hat bereits eine gute Resonanz erhalten. Das COVID-Schutzschirmverfahren soll zusätzlich auch für kleinere und mittlere Unternehmen eine Lösung anbieten, die für die betroffenen Unternehmen einsetzbar und für den Gesetzgeber schnell umsetzbar ist“, sagt Niering und weiter: „Für die Zeit nach Überwindung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen und für nicht unmittelbar von der Pandemie betroffene Unternehmen bietet das deutsche Restrukturierungsrecht mit den neuen Instrumenten, die gerade im Gesetzgebungsverfahren sind, sehr umfassende und gute Werkzeuge zur Sanierung an.
 

Pressemitteilung: Insolvenzen weiterhin deutlich unter Vorjahresniveau

 
Trotz zurückgehender Insolvenzzahlen ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, gesetzliche Grundlagen für einen pandemiebedingt notwendigen Neustart von Unternehmern und Unternehmen zu schaffen.

 
Die Verfahrenseingänge liegen derzeit immer noch weit unter dem Vorjahresniveau. Damit bewegen sich die Insolvenzzahlen trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf einem 20-Jahrestief. Ausschlaggebend hierfür sind die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen. Die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, staatliche Hilfsmaßnahmen und das Kurzarbeitergeld zeigen eine deutliche Wirkung“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Dr. Christoph Niering.

Weder für Selbständige noch für KMU enthalten die geplanten Änderungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts situationsangepasste Lösungsmöglichkeiten. Für Selbständige muss es zukünftig möglich sein, auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ihre Tätigkeit auf einer rechtlich gesicherten Basis fortzuführen. Auf der Ebene der KMU ist ein COVID-Schutzschirmverfahren sinnvoll, das den Unternehmen temporär einen vereinfachten Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht“, so Niering weiter.

 

Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2020 – Jetzt digital teilnehmen!

Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Hybridveranstaltung am 5. und 6. November 2020 in Berlin stattfinden. Aufgrund jüngster Beschlüsse zur weiteren Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14.10.2020) wird für diese Veranstaltung die Teilnehmerzahl auf maximal 100 Personen begrenzt.

Viele Interessierte werden unter den gegebenen Umständen nicht an der Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Wir werden deshalb die Veranstaltung erstmals in hybrider Form anbieten und eine elektronische Teilnahme unter Anrechnung der Fortbildungsstunden nach § 15 FAO ermöglichen. Durch die Möglichkeit einer elektronischen Teilnahme soll ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ein einfacher und unkomplizierter Zugang auch unter Pandemiebedingungen geschaffen werden.

 

Tagungsort

Tagungshotel ist das InterContinental Berlin • Budapester Str. 2 • 10787 Berlin •
Tel. 030/26 02 12 87 • Fax 030/26 02 26 00 • www.berlin.intercontinental.com

Pressemitteilung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht: Insolvenzverwalter geben erste Einschätzungen zu Chancen und Risiken

 

Das BMJV hat den lang ersehnten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. Der Entwurf umfasst den Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz. Darüber hinaus nimmt er wichtige Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts in den Bereichen ESUG und der Digitalisierung von Insolvenzverfahren vor. Auch die Sondersituation der COVID-19-Pandemie wird im neuen Gesetz berücksichtigt. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) unternimmt eine erste Bewertung des SanInsFoG.

 
Das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG ist das eigentliche Herzstück der Reform“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes. „Es wird vor dem aktuellen Hintergrund auch daran gemessen werden, wie gut es mit COVID-19 Unternehmenskrisen umgehen kann“, so Niering weiter. Der Entwurf sieht die Einführung eines Präventivverfahrens vor, das Unternehmen eine Möglichkeit zur Sanierung außerhalb der Insolvenz bietet.