Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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#Berufsrecht für InsolvenzverwalterInnen – Referentenentwurf des BMJV ebnet Weg für allgemeinverbindliche Regeln zur #Ausbildung, #Zulassung und #Berufsausübung.
Seit fast 20 Jahren ringen Politik, Ministerien, Verbände und Fachöffentlichkeit um ein einheitliches Berufsrecht der InsolvenzverwalterInnen. Mit dem heute veröffentlichten und lange erwarteten Referentenentwurf tritt die Entwicklung des Berufsrechts in die entscheidende Phase ein. Der VID begrüßt die gesetzgeberische Initiative.
Die aktuelle Pressemitteilung des VID: https://tinyurl.com/y2te7hrf

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Einheitlicher Kontenrahmen – „SKR-InsO“

Am 1.12.2011 haben sich VID, Gravenbrucher Kreis und ZEFIS im Rahmen eines gemeinsamen Treffens in Düsseldorf auf die Standardisierung eines Kontenrahmens geeinigt.

 

Dieser gemeinsame Kontenrahmen, mit dem Namen „SKR-InsO“, wurde aus dem bereits bekannten Datev-Kontenrahmen SKR–04 entwickelt und in die Standard-Softwareprogramme übernommen. Änderungen sind seitdem nur noch mit Zustimmung aller Organisationen (auch die NIVD und der BAKInsO waren dem Fachausschuss beigetreten) möglich.

VID-Mitglieder verpflichten sich gem. III. 10. der GOI (Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung) die Standardkontenrahmen in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Einleitung des jeweiligen Insolvenz-(eröffnungs-)Verfahrens von dem Fachausschuss SKR-InsO in Kraft gesetzt ist, zu verwenden.