Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Vorsatzanfechtung – was ist von der einstigen Wunderwaffe des Insolvenzverwalters geblieben?

Die Vorsatzanfechtung hat sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung deutlich verändert. Doch welche praktischen Möglichkeiten bietet sie Insolvenzverwaltern heute noch? Darüber spricht Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld) auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress.
Wir freuen uns auf einen spannenden Blick auf die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Vorsatzanfechtung.
Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung: https://tinyurl.com/4ujer3d4

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Einheitlicher Kontenrahmen – „SKR-InsO“

Am 1.12.2011 haben sich VID, Gravenbrucher Kreis und ZEFIS im Rahmen eines gemeinsamen Treffens in Düsseldorf auf die Standardisierung eines Kontenrahmens geeinigt.

 

Dieser gemeinsame Kontenrahmen, mit dem Namen „SKR-InsO“, wurde aus dem bereits bekannten Datev-Kontenrahmen SKR–04 entwickelt und in die Standard-Softwareprogramme übernommen. Änderungen sind seitdem nur noch mit Zustimmung aller Organisationen (auch die NIVD und der BAKInsO waren dem Fachausschuss beigetreten) möglich.

VID-Mitglieder verpflichten sich gem. III. 10. der GOI (Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung) die Standardkontenrahmen in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Einleitung des jeweiligen Insolvenz-(eröffnungs-)Verfahrens von dem Fachausschuss SKR-InsO in Kraft gesetzt ist, zu verwenden.