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Dieser gemeinsame Kontenrahmen, mit dem Namen „SKR-InsO“, wurde aus dem bereits bekannten Datev-Kontenrahmen SKR–04 entwickelt und in die Standard-Softwareprogramme übernommen. Änderungen sind seitdem nur noch mit Zustimmung aller Organisationen (auch die NIVD und der BAKInsO waren dem Fachausschuss beigetreten) möglich.
VID-Mitglieder verpflichten sich gem. III. 10. der GOI (Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung) die Standardkontenrahmen in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Einleitung des jeweiligen Insolvenz-(eröffnungs-)Verfahrens von dem Fachausschuss SKR-InsO in Kraft gesetzt ist, zu verwenden.