Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

Seminare

In den Veranstaltungen des VID-Seminarprogramms werdem Inhalte zu ausgewählten Themen der Insolvenzpraxis vermittelt.

Datum / Zeit Veranstaltung Ort §15 FAO
Fr., 14.03.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Fr., 14.03.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Verbraucher- und Privatinsolvenz

Thema: Insolvenz- und Steuerrecht
Art: Online-Seminar

weitere Informationen

Online ja
Mi., 02.04.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Mi., 02.04.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Insolvenzbuchhaltung Teil 1: SKRInsO

Thema: Insolvenz- und Steuerrecht
Art: Online-Seminar

weitere Informationen

Online ja
Fr., 04.04.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Fr., 04.04.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Insolvenzbuchhaltung Teil 2: Umsatzsteuer

Thema: Insolvenz- und Steuerrecht
Art: Online-Seminar

weitere Informationen

Online ja
Fr., 11.04.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Fr., 11.04.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Pfändungsschutzkonto und aktuelle Entwicklungen zum Neuerwerb im Insolvenzverfahren

Thema: Insolvenz- und Steuerrecht
Art: Online-Seminar

weitere Informationen

Online ja
Do., 15.05.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Do., 15.05.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Einstieg in die Insolvenztabelle

Thema: Insolvenz- und Steuerrecht
Art: Online-Seminar

weitere Informationen

Online ja
Fr., 16.05.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Fr., 16.05.2025
10:00 - 13:15 Uhr

Weiterbearbeitung der Insolvenztabelle, Verfahrensabschluss

Thema: Insolvenz- und Steuerrecht
Art: Online-Seminar

weitere Informationen

Online ja

Konditionen und Stornobedingungen

  • Konditionen

    Für die hier angekündigten Termine des VID-Seminarprogramms beträgt die Gebühr €250,00 zzgl. MwSt. pro Teilnehmer. Eine Bestätigung der Teilnahme und eine Rechnung übersenden wir Ihnen mit gesonderter Post nach Erhalt der Anmeldung. Für die Seminare wird eine Bescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt. Das Seminarprogramm ist vorrangig Mitgliedern des Verbandes und deren Mitarbeitern vorbehalten.

  • Stornobedingungen

    Eine kostenlose Stornierung ist bis zu zwei Wochen vor dem Seminartermin möglich. Danach wird die Tagungspauschale (Raum-, Technik- und Verpflegungskosten pro Teilnehmer) als Stornogebühr berechnet.