Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

Tweets

1. Halbjahr 2023: Wieder mehr #Insolvenzen, aber weiterhin keine Welle. Die aktuelle Pressemitteilung des VID-Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands finden Sie hier: www.vid.de

Deutscher #Insolvenzverwalterkongress 2023. Das Programm ist jetzt online. Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie hier: www.vid.de

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

Fragebogen Unabhängigkeit

Unabhängigkeit des Verwalters

Nicht erst mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung, sondern bereits mit der Verabschiedung unserer Berufsgrundsätze und den Uhlenbruck-Kriterien haben sich die Mitglieder unseres Verbandes uneingeschränkt und zweifelsfrei zur Unabhängigkeit gegenüber allen am Insolvenzverfahren Beteiligten verpflichtet.

Dieser im deutschen Recht unabdingbare Grundsatz der Unabhängigkeit findet in § 56 InsO seine gesetzliche Grundlage und wurde auch vom Gesetzgeber des ESUG nicht in Frage gestellt. In diesem Sinne betont die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, Bundestagsdrucksache 17/7511 das die erweiterten Mitwirkungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten nicht dazu führen dürfen „das in Einzelfällen Verwalter bestellt werden, denen nicht die für ihr Amt unerlässliche Unabhängigkeit zukommt. Andernfalls würde nicht nur das Amt des Insolvenzverwalters beschädigt, sondern insgesamt das Vertrauen in die sachgemäße Durchführung von Insolvenzverfahren erschüttert werden“. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für den Insolvenzverwalter sondern auch für den Sachwalter, wie die entsprechenden Verweisungsvorschriften deutlich machen.

Der in der ZInsO 2012, S. 368 veröffentlichte Fragebogen war aus Sicht unseres Verbandes ein im Grundsatz durchaus begrüßenswerter Ansatz, jedoch in seiner konkreten Ausgestaltung noch nicht praktikabel. Wir haben daher in intensiver Diskussion mit den Autoren und anschließend auch mit dem BAKInsO einen deutlich verständlicheren und berufsgruppenübergreifenden Fragebogen entwickeln können, der HIER abgerufen werden kann.

Mit der Beantwortung der nunmehr insgesamt 11 Fragen wird es sowohl den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses, als auch den mit der Bestellung des Verwalters befassten Insolvenzgerichten möglich sein, sich ein Bild über die Unabhängigkeit des Verwalters zu verschaffen. Allerdings ist es zwingend erforderlich, dass die Entscheidungsträger auf Seiten des vorläufigen Gläubigerausschusses und des Insolvenzgerichts die Beantwortung der 11 Fragen auch richtig zu werten wissen. Nicht jeder Berührungspunkt zu einem am Insolvenzverfahren Beteiligten darf ohne weiteres als Anhaltspunkt für die fehlende Unabhängigkeit gewertet werden. Hier ist ein kritischer aber auch sachbezogener Umgang mit dem Fragebogen und seinen Antworten gefragt.

 

Fragebogen Unabhängigkeit