Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

LinkedIn Posts

Save-the-date: 6. Deutsch-französischer #Sanierungsgipfel am 18.9.2026 in Berlin

Wir möchten Sie heute auf den nächsten deutsch-französischen Sanierungsgipfel aufmerksam machen, der am 18.09.2026 in Berlin stattfinden wird.
Der VID und sein französischer Partnerverband CNAJMJ richten die Veranstaltung gemeinsam mit dem Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln aus.

Im Mittelpunkt der interdisziplinären Veranstaltung steht in diesem Jahr der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen des 28. Regimes - „EU Inc.“. Ein EU-Gesetzgebungsvorhaben, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.

Weitere Informationen: https://tinyurl.com/vyr9se85

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

Mitarbeiterschulungen

Der VID bietet eine Reihe von Fortbildungsangeboten für die Mitarbeiter aus Mitgliedskanzleien an. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung praxisnaher Kenntnisse durch erfahrene und didaktisch ausgewiesene Mitarbeiter für Mitarbeiter. Im Rahmen der Schulungen soll neben der Vermittlung von Sachwissen auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gefördert werden. Hierzu wird die Möglichkeit von vertiefenden Diskussionen im Rahmen von Beispielsfällen geboten.

Keine Veranstaltungen

 Konditionen und Stornobedingungen

  • Konditionen

    Für die Mitarbeiterschulung berechnen wir einen Unkostenbeitrag von € 200,00 zzgl. MwSt. pro Teilnehmer. Eine Bestätigung Ihrer Teilnahme und eine Rechnung übersenden wir Ihnen mit gesonderter Post und der Bitte, nur auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Das Fortbildungsprogramm ist vorrangig den Mitgliedern des Verbandes und deren Mitarbeitern vorbehalten.

  • Stornobedingungen

    Eine kostenlose Stornierung ist bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin möglich. Danach wird die Tagungspauschale (Raum-, Technik- und Verpflegungskosten pro Teilnehmer) als Stornogebühr berechnet. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Termine werden vollständig berechnet, soweit nicht eine vorherige Abmeldung erfolgt.