Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

LinkedIn Posts

Vorsatzanfechtung – was ist von der einstigen Wunderwaffe des Insolvenzverwalters geblieben?

Die Vorsatzanfechtung hat sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung deutlich verändert. Doch welche praktischen Möglichkeiten bietet sie Insolvenzverwaltern heute noch? Darüber spricht Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld) auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress.
Wir freuen uns auf einen spannenden Blick auf die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Vorsatzanfechtung.
Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung: https://tinyurl.com/4ujer3d4

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

Mitarbeiterschulungen

Der VID bietet eine Reihe von Fortbildungsangeboten für die Mitarbeiter aus Mitgliedskanzleien an. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung praxisnaher Kenntnisse durch erfahrene und didaktisch ausgewiesene Mitarbeiter für Mitarbeiter. Im Rahmen der Schulungen soll neben der Vermittlung von Sachwissen auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gefördert werden. Hierzu wird die Möglichkeit von vertiefenden Diskussionen im Rahmen von Beispielsfällen geboten.

Keine Veranstaltungen

 Konditionen und Stornobedingungen

  • Konditionen

    Für die Mitarbeiterschulung berechnen wir einen Unkostenbeitrag von € 200,00 zzgl. MwSt. pro Teilnehmer. Eine Bestätigung Ihrer Teilnahme und eine Rechnung übersenden wir Ihnen mit gesonderter Post und der Bitte, nur auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Das Fortbildungsprogramm ist vorrangig den Mitgliedern des Verbandes und deren Mitarbeitern vorbehalten.

  • Stornobedingungen

    Eine kostenlose Stornierung ist bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin möglich. Danach wird die Tagungspauschale (Raum-, Technik- und Verpflegungskosten pro Teilnehmer) als Stornogebühr berechnet. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Termine werden vollständig berechnet, soweit nicht eine vorherige Abmeldung erfolgt.