Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Das World Café 2025 auf dem Deutschen #Insolvenzverwalterkongress ist damals sehr gut angekommen und hat bestätigt: Der direkte Austausch zwischen Insolvenzgericht und Verwaltern trifft einen Nerv.
Deshalb geht das Format in diesem Jahr in die nächste Runde. 13 Richterinnen und Richter aus ganz Deutschland diskutieren mit Verwalterinnen und Verwaltern über Kommunikation und Zusammenarbeit – mit dem Ziel, die jeweils andere Perspektive zu verstehen und konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten.

📅World Café am 05.11.2026 auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2026.
ℹ️Weitere Informationen und Anmeldung: https://tinyurl.com/4ujer3d4

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Mitarbeiterschulungen

Der VID bietet eine Reihe von Fortbildungsangeboten für die Mitarbeiter aus Mitgliedskanzleien an. Der Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung praxisnaher Kenntnisse durch erfahrene und didaktisch ausgewiesene Mitarbeiter für Mitarbeiter. Im Rahmen der Schulungen soll neben der Vermittlung von Sachwissen auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gefördert werden. Hierzu wird die Möglichkeit von vertiefenden Diskussionen im Rahmen von Beispielsfällen geboten.

Keine Veranstaltungen

 Konditionen und Stornobedingungen

  • Konditionen

    Für die Mitarbeiterschulung berechnen wir einen Unkostenbeitrag von € 200,00 zzgl. MwSt. pro Teilnehmer. Eine Bestätigung Ihrer Teilnahme und eine Rechnung übersenden wir Ihnen mit gesonderter Post und der Bitte, nur auf das in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Das Fortbildungsprogramm ist vorrangig den Mitgliedern des Verbandes und deren Mitarbeitern vorbehalten.

  • Stornobedingungen

    Eine kostenlose Stornierung ist bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin möglich. Danach wird die Tagungspauschale (Raum-, Technik- und Verpflegungskosten pro Teilnehmer) als Stornogebühr berechnet. Vom Teilnehmer nicht wahrgenommene Termine werden vollständig berechnet, soweit nicht eine vorherige Abmeldung erfolgt.