Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Tagungen

Erfahrungsaustausch und Netzwerkpflege sind ein wichtiger Teil der Verbandsarbeit im VID. Hinzu kommt die Kooperation mit Verwaltern und Verbänden auf europäischer und internationaler Ebene, die der Verband intensiv pflegt.

Als Ausrichter des „Deutschen Insolvenzverwalterkongresses“ ist der VID zudem selbst ein wichtiger Veranstalter innerhalb der Branche. Der Kongress ist das zentrale deutsche Forum für alle Praktiker des Insolvenzrechts – für Insolvenzverwalter und Insolvenzrichter ebenso wie für institutionelle Gläubiger, Sanierungsberater und Rechtspolitiker.

Die VID-Fachtagung (früher Mitgliedertagung) findet jährlich im ersten Halbjahr eines Jahres statt. Die Tagung ist seit 2026 nicht nur den Mitgliedern des VID vorbehalten, sondern auch denen, die sie fachlich
begleiten und unterstützen. Sie bietet die Möglichkeit sich untereinander auszutauschen und sowohl verbandsrelevante  als auch berufsspezifische Themen zu diskutieren.

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