Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 
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Für Kurzentschlossene: VID-Online-Seminar „Aktuelles Hashtag#Arbeitsrecht“ am 29.11.2024, 10:00-13:15 Uhr. Dr. Karl-Friedrich Gulbins (PLUTA Rechtsanwalts GmbH) wird Ihnen einen Überblick zum Arbeitsrecht in der Hashtag#Insolvenz sowie zur aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und des BAG geben. Zur Anmeldung gelangen Sie hier: https://lnkd.in/d5zm8ytT

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FAQ / Lexikon

Das Insolvenzverfahren von Unternehmen und Verbrauchern wirft bei Beteiligten häufig Fragen auf. Deshalb finden Sie hier als frequently asked questions einige Antworten auf gängige Fragen zu Ursache und Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Darüberhinaus finden Sie im Lexikon eine ausführlichere Sammlung von Stichworten rund um das Insolvenzverfahren.

 

  • Eigenverwaltung

    Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. der Insolvenzordnung soll dem Schuldner die Möglichkeit einräumen, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines „Sachwalters“ selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.

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  • Insolvenzgründe

    Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, im Falle der Insolvenzreife einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, also insbesondere die AG und die GmbH. Dasselbe gilt für die GmbH & Co. KG, soweit diese keine natürliche Person – also keinen Menschen – zu ihren persönlichhaftenden Gesellschaftern zählt. Wann aber ist ein solches Unternehmen insolvent, und woran lässt sich das erkennen?

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  • Insolvenzplan

    Mit einem Insolvenzplan bleibt in einem Insolvenzverfahren ein Unternehmen („Rechtsträger“) als solches erhalten. Der Insolvenzplan ist dabei im Grunde nichts anderes als ein Sanierungsplan, der sich allerdings an den spezifischen Anforderungen der Insolvenzordnung orientiert.

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