Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

LinkedIn Posts

Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

FAQ / Lexikon

Das Insolvenzverfahren von Unternehmen und Verbrauchern wirft bei Beteiligten häufig Fragen auf. Deshalb finden Sie hier als frequently asked questions einige Antworten auf gängige Fragen zu Ursache und Ablauf eines Insolvenzverfahrens. Darüberhinaus finden Sie im Lexikon eine ausführlichere Sammlung von Stichworten rund um das Insolvenzverfahren.

 

  • Eigenverwaltung

    Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. der Insolvenzordnung soll dem Schuldner die Möglichkeit einräumen, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines „Sachwalters“ selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.

    mehr lesen

  • Insolvenzgründe

    Grundsätzlich sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, im Falle der Insolvenzreife einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht zu stellen, also insbesondere die AG und die GmbH. Dasselbe gilt für die GmbH & Co. KG, soweit diese keine natürliche Person – also keinen Menschen – zu ihren persönlichhaftenden Gesellschaftern zählt. Wann aber ist ein solches Unternehmen insolvent, und woran lässt sich das erkennen?

    mehr lesen

  • Insolvenzplan

    Mit einem Insolvenzplan bleibt in einem Insolvenzverfahren ein Unternehmen („Rechtsträger“) als solches erhalten. Der Insolvenzplan ist dabei im Grunde nichts anderes als ein Sanierungsplan, der sich allerdings an den spezifischen Anforderungen der Insolvenzordnung orientiert.

    mehr lesen