Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

Tweets

Klare Worte in dt. und frz. Sprache zum aktuellen Gesetzgebungsprozess von Prof. Dr. René Repasi (@repasi - Berichterstatter und Schattenberichterstatter), der in seinem Schlusswort auch dazu aufforderte, die Arbeit des europäischen Gesetzgebers kritisch zu begleiten. VID-@CNAJMJ

Einen herzlichen Glückwunsch an Axel W. Bierbach, dem Präsident Frédéric Abitbol für seine langjährigen Verdienste um den Ausbau der deutsch-französischen Beziehungen heute die @CNAJMJ-Ehrenmitgliedschaft verlieh.

Der Elefant im Raum – werden die Auslassungen des RL-Vorschlags zur Hypothek für eine weitere Harmonisierung des europäischen Insolvenzrechts? F. ABITBOL, A. Bierbach, S. Chaigneau, E. Inacio, Dr. A. Stein und Prof. Dr. P. Dupichot diskutieren im 4. Panel der VID-CNAJMJ-Tagung.

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

FAQ:

Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. der Insolvenzordnung soll dem Schuldner die Möglichkeit einräumen, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines „Sachwalters“ selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.

Der „eigenverwaltende“ Schuldner wird so gleichsam zum „Insolvenzverwalter in eigener Sache“. Mit der Eigenverwaltung soll zugleich das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung genutzt werden, soweit dieses nicht durch frühere Fehler diskreditiert ist.

Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und während der Eigenverwaltung seine Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Stellt er Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen.

Mit der Eigenverwaltung wird regelmäßig eine Sanierung angestrebt. Im Verbund mit einem Insolvenzplan kann sie zum Erhalt des Unternehmens beitragen, wenn es gelingt, das Vertrauen der Gläubiger und des Gerichts für eine solche Lösung zu erhalten. Hierzu wird oftmals ein erfahrener Insolvenzverwalter oder Sanierungsexperte für die Dauer des Verfahrens in die Geschäftsführung des Unternehmens berufen.

 

zur Übersicht