Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Save-the-date: 6. Deutsch-französischer #Sanierungsgipfel am 18.9.2026 in Berlin

Wir möchten Sie heute auf den nächsten deutsch-französischen Sanierungsgipfel aufmerksam machen, der am 18.09.2026 in Berlin stattfinden wird.
Der VID und sein französischer Partnerverband CNAJMJ richten die Veranstaltung gemeinsam mit dem Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln aus.

Im Mittelpunkt der interdisziplinären Veranstaltung steht in diesem Jahr der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen des 28. Regimes - „EU Inc.“. Ein EU-Gesetzgebungsvorhaben, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.

Weitere Informationen: https://tinyurl.com/vyr9se85

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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FAQ:

Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung nach den §§ 270 ff. der Insolvenzordnung soll dem Schuldner die Möglichkeit einräumen, die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines „Sachwalters“ selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.

Der „eigenverwaltende“ Schuldner wird so gleichsam zum „Insolvenzverwalter in eigener Sache“. Mit der Eigenverwaltung soll zugleich das vorhandene unternehmerische Know-how zur Sanierung genutzt werden, soweit dieses nicht durch frühere Fehler diskreditiert ist.

Der Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu prüfen und während der Eigenverwaltung seine Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Stellt er Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht anzuzeigen.

Mit der Eigenverwaltung wird regelmäßig eine Sanierung angestrebt. Im Verbund mit einem Insolvenzplan kann sie zum Erhalt des Unternehmens beitragen, wenn es gelingt, das Vertrauen der Gläubiger und des Gerichts für eine solche Lösung zu erhalten. Hierzu wird oftmals ein erfahrener Insolvenzverwalter oder Sanierungsexperte für die Dauer des Verfahrens in die Geschäftsführung des Unternehmens berufen.

 

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