Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Uhlenbruck-Preis

Der VID verleiht im Jahr 2027 zum sechsten Mal den Uhlenbruck-Preis für herausragende juristische Arbeiten (Dissertationen, Habilitationen) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht. Die Unterlagen zur Ausschreibung sind 2027 verfügbar.

 
Zum Hintergrund des Preises

Der VID verleiht den Uhlenbruck-Preis für herausragende juristische Arbeiten (Dissertationen, Habilitationen) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten und überdurchschnittlich bewertet wurden. Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre, beginnend ab 2017, vergeben und ist mit € 5.000 dotiert.

Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen.

Prof. Uhlenbruck war ein Praktiker mit der herausragenden Begabung, sein Wissen verständlich zu vermitteln. Angetrieben hat ihn die Fortentwicklung des Rechts und die Frage, wie man anwendbares Recht begreifbar macht und praktische Lösungen findet.

Der Jury gehören VID-Vorstandsmitglied Michael Bremen (Düsseldorf), Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (Bonn), Prof. Dr. Fabian Klinck (Bochum) und Prof. Dr. Christoph Paulus, LL.M. (Berlin) an.

 

Rückschau: Uhlenbruck-Preis 2025

Der Uhlenbruck-Preis 2025 wurde an Herrn Dr. Stephan M. Schubert für seine Dissertation zum Thema „Die Bargeschäftsausnahme gemäß § 142 InsO und die Vorsatzanfechtung“ verliehen.
 

 

Rückschau: Uhlenbruck-Preis 2023

Der Uhlenbruck-Preis 2023 wurde erstmalig an zwei Preisträger verliehen: An Frau Dr. Maxime von Dreusche für ihre Dissertation „Datenverträge in der Insolvenz. Zugriffsrechte des Nutzers in der Insolvenz des Datenverwalters“ sowie an Herrn Dr. Johannes Locher für seine Dissertation mit dem Thema „Der Schutz von Sanierungsfinanzierungen in Liquidationsverfahren im deutsch-französischen Rechtsvergleich“.
 

 

Rückschau: Uhlenbruck-Preis 2021

Der Uhlenbruck-Preis 2021 wurde an Herrn Dr. Ivan B. Labusga für seine Dissertation zum Thema „Insolvenzanfechtung von Austauschgeschäften“ verliehen.
 

 

Rückschau: Uhlenbruck-Preis 2019

Der Uhlenbruck-Preis 2019 wurde an Herrn Dr. Nicholas R. Palenker für seine Dissertation zum Thema „Loan-to-own: Schuldenbasierte Übernahmen in Zeiten moderner Restrukturierungen und mangelnder Gläubigertransparenz“ verliehen.
 

 

Rückschau: Uhlenbruck-Preis 2017

Der Uhlenbruck-Preis 2017 wurde an Frau Dr. Friederike Schaal für ihre Dissertation zum Thema „Die Haftung der Geschäftsführungsorgane einer insolvenzrechtlich eigenverwaltenden GmbH oder AG“ verliehen.