Downloads
In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.
Stand in früheren Jahren der Erfahrungsaustausch im Vordergrund der Verbandsarbeit, ist mit der Einführung der Insolvenzordnung zunehmend auch die Vermittlung berufsspezifischer Themen in der Öffentlichkeit und die Interessensvertretung gegenüber Gesetzgebern, Ministerien und Justiz hinzugetreten.
Die Anerkennung des Insolvenzverwalterberufs als eigenständiger Beruf durch das Bundesverfassungsgericht (2004) hat die berufliche Tätigkeit von Insolvenzverwaltern ausdrücklich unter den Schutz des Artikel 12 GG gestellt und damit eine langjährige Entwicklung der Professionalisierung der Insolvenzverwaltertätigkeit auch rechtlich anerkannt. Die mehr als 460 Mitglieder des VID haben sich zum Ziel gesetzt, weit über die gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenz- und Eigenverwaltung Sorge zu tragen.
Diese Zielsetzung findet ihre Verankerung in der bindenden Verpflichtung aller Mitglieder zur Zertifizierung nach der ISO:9001 und vor allem in der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung (GOI).
Die vom VID gesetzten Qualitätsstandards und die Bemühungen um eine sanierungsorientierte Insolvenz- und Eigenverwaltung sollen dazu beitragen, die Akzeptanz des Insolvenzverfahrens in der Öffentlichkeit und bei allen Beteiligten zu steigern. Daher bringen wir uns regelmäßig in die öffentliche Diskussion zur Fortentwicklung des Insolvenzsanierungs- und Insolvenzrechts ein und sind auch häufig als sachverständige Gesprächspartner auf Bundes- und Landesebene gefragt. Dabei ist nur konsequent, dass sich auf Einladung des VID mehr als 20 Verbände im Oktober 2011 auf die Berliner Erklärung zur Sanierung und Insolvenz verständigt haben. Erstmalig konnten somit nicht nur die unmittelbar am Insolvenzgeschehen beteiligten Kreise, sondern vor allem auch Verbände der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und auch der Sozialversicherungsträger für die Zusammenarbeit zur Förderung eines sanierungsorientierten Insolvenzverfahrens an einen Tisch gebracht werden.