Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Kurzinterviews

Hier finden Sie Kurzinterviews von Vorstands- und Beiratsmitgliedern des VID zu ausgewählten Themen der Insolvenzpraxis und berufspolitischen Themen. Sollten Sie weiteres Videomaterial benötigen, dann wenden Sie sich bitte an unsere Pressestelle

 

Digitalisierung im Insolvenzverfahren

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung im Insolvenzverfahren dringend erweitert werden muss. VID-Beiratsmitglied Jens Wilhelm V erläutert die Vorteile, die eine digitale Umsetzung rechtfertigen.

 

Insolvenzsicherung von Verbrauchern

VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering erläutert anlässlich der Thomas Cook-Insolvenz eine mögliche Versicherungslösung, die Reisende im Insolvenzfall schützen würde. Der VID empfiehlt ein verpflichtendes Angebot für eine freiwillige Insolvenzversicherung, die wie eine Reiserücktrittsversicherung vom Kunden dazu gebucht werden kann.

Berufsrecht für Insolvenzverwalter

VID-Vorstandsmitglied Michael Bremen erläutert die Notwendigkeit einer Reform des Berufsrechts für Insolvenzverwalter.

Frage: Der VID hat sich für eine gesetzliche Ordnung des Insolvenzverwalterberufes und für eine Neuordnung der Aufsicht ausgesprochen: Was sind nach Ihrer Ansicht die größten Defizite der jetzigen Situation?

Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz

Mit der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz soll auch die Verbraucherinsolvenz in Deutschland zeitlich verkürzt werden. VID-Vorstandsmitglied Dr. Robert Hänel erklärt, warum er den Schritt für richtig hält.