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Initiative:
31.07.2018
Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Sozialversicherungsträger, der Bundesagentur für Arbeit, des Justiz- und Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, der Insolvenzrichter und des VID an.
Die Insolvenzordnung folgt bei ihrer Verfahrensabwicklung bis heute weitgehend den Grundsätzen der Konkursordnung von 1877. Nur in einem sehr überschaubaren Umfang wurden die gesetzlichen Grundlagen bisher für eine Digitalisierung des Insolvenzverfahrens genutzt.
Das Eckpunktepapier formuliert konkrete Vorschläge an den Gesetzgeber, die ein einfacheres und zugänglicheres Verfahren ermöglichen. Das Insolvenzverfahren 4.0 schafft enormes Potenzial zur organisatorischen, personellen und finanziellen Entlastung der Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit und der Justiz. Die verstärkte Digitalisierung senkt darüber hinaus die Zugangsschranken für alle am Insolvenzverfahren Beteiligten.
. PDF Eckpunktepapier Insolvenzverfahren 4.0