Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Initiative:

31.07.2018

Eckpunktepapier – Insolvenzverfahren 4.0

Auf Initiative des Berufsverbands der Insolvenzverwalter, VID wurde die Arbeitsgruppe Insolvenzverfahren 4.0 ins Leben gerufen, die sich am 10.11.2017 konstituiert und dem Gesetzgeber und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun Lösungsansätze für ein digitales Insolvenzverfahren vorlegt hat.

 
Arbeitsgruppe Insolvenzverfahren 4.0

Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der Sozialversicherungsträger, der Bundesagentur für Arbeit, des Justiz- und Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, der Insolvenzrichter und des VID an.

Hintergrund

Die Insolvenzordnung folgt bei ihrer Verfahrensabwicklung bis heute weitgehend den Grundsätzen der Konkursordnung von 1877. Nur in einem sehr überschaubaren Umfang wurden die gesetzlichen Grundlagen bisher für eine Digitalisierung des Insolvenzverfahrens genutzt.

Eckpunktepapier

Das Eckpunktepapier formuliert konkrete Vorschläge an den Gesetzgeber, die ein einfacheres und zugänglicheres Verfahren ermöglichen. Das Insolvenzverfahren 4.0 schafft enormes Potenzial zur organisatorischen, personellen und finanziellen Entlastung der Finanzbehörden, Sozialversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit und der Justiz. Die verstärkte Digitalisierung senkt darüber hinaus die Zugangsschranken für alle am Insolvenzverfahren Beteiligten.

. PDF Eckpunktepapier Insolvenzverfahren 4.0

 

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