Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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#Berufsrecht für InsolvenzverwalterInnen – Referentenentwurf des BMJV ebnet Weg für allgemeinverbindliche Regeln zur #Ausbildung, #Zulassung und #Berufsausübung.
Seit fast 20 Jahren ringen Politik, Ministerien, Verbände und Fachöffentlichkeit um ein einheitliches Berufsrecht der InsolvenzverwalterInnen. Mit dem heute veröffentlichten und lange erwarteten Referentenentwurf tritt die Entwicklung des Berufsrechts in die entscheidende Phase ein. Der VID begrüßt die gesetzgeberische Initiative.
Die aktuelle Pressemitteilung des VID: https://tinyurl.com/y2te7hrf

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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ISO 9001

Alle im VID zusammen geschlossenen Insolvenzverwalter und Sachwalter haben sich verpflichtet, eine Zertifizierung nach „DIN EN ISO 9001“ (ISO:9001) in der für den jeweiligen Insolvenzverwalter und Sachwalter geltenden Fassung vorzunehmen. 

Der Nachweis über die Erstzertifizierung, die jährlichen Audits sowie die alle drei Jahre vorzunehmenden Nachzertifizierungen müssen gegenüber dem VID dokumentiert werden. Kommen die VID-Mitglieder diesen Verpflichtungen nicht nach, droht ihnen der Ausschluss aus dem VID. Wenn Insolvenzverwalter und Sachwalter externe Dienstleister für die Be- und/oder Verwertungstätigkeiten in Insolvenzverfahren nutzen, müssen auch diese grundsätzlich nach ISO:9001 zertifiziert sein.