Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Vom Experiment zur Routine: KI-Tools im Alltag der Freien Berufe

Künstliche Intelligenz ist längst mehr als ein Zukunftsthema, auch in den Freien Berufen wird sie zunehmend Teil des Arbeitsalltags. Doch welche Anwendungen funktionieren bereits in der Praxis? Wie verändern KI-Tools Arbeitsprozesse? Und was bedeutet das für die Berufsbilder von morgen?

Diesen Fragen widmet sich unsere Paneldiskussion am 6.11.2026 im Rahmen des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses mit:
🎤 Prof. Frank Siegburg
🎤 Lina Anne Lustig
🎤 Prof. Dr. Dirk Andres

Das interdisziplinär besetzte Panel bringt Perspektiven aus Steuerberatung, Rechtsberatung und Insolvenzverwaltung zusammen und nimmt dabei vor allem die praktische Umsetzung in den Blick: Wo wird KI heute bereits eingesetzt? Welche neuen Anforderungen entstehen für Mitarbeitende und Berufsträger? Und wo liegen noch offene Fragen und Herausforderungen?

Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion, unterschiedliche Perspektiven und den Austausch darüber, wie aus ersten KI-Experimenten tragfähige Routinen werden können.

Informationen zu diesem und den weiteren Programmpunkten des Kongresses finden Sie hier: https://tinyurl.com/4ujer3d4

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

ISO 9001

Alle im VID zusammen geschlossenen Insolvenzverwalter und Sachwalter haben sich verpflichtet, eine Zertifizierung nach „DIN EN ISO 9001“ (ISO:9001) in der für den jeweiligen Insolvenzverwalter und Sachwalter geltenden Fassung vorzunehmen. 

Der Nachweis über die Erstzertifizierung, die jährlichen Audits sowie die alle drei Jahre vorzunehmenden Nachzertifizierungen müssen gegenüber dem VID dokumentiert werden. Kommen die VID-Mitglieder diesen Verpflichtungen nicht nach, droht ihnen der Ausschluss aus dem VID. Wenn Insolvenzverwalter und Sachwalter externe Dienstleister für die Be- und/oder Verwertungstätigkeiten in Insolvenzverfahren nutzen, müssen auch diese grundsätzlich nach ISO:9001 zertifiziert sein.