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Der Nachweis über die Erstzertifizierung, die jährlichen Audits sowie die alle drei Jahre vorzunehmenden Nachzertifizierungen müssen gegenüber dem VID dokumentiert werden. Kommen die VID-Mitglieder diesen Verpflichtungen nicht nach, droht ihnen der Ausschluss aus dem VID. Wenn Insolvenzverwalter und Sachwalter externe Dienstleister für die Be- und/oder Verwertungstätigkeiten in Insolvenzverfahren nutzen, müssen auch diese grundsätzlich nach ISO:9001 zertifiziert sein.