Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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VID-CERT

VID-CERT – Das neue Gütesiegel für geprüfte Qualität in der Insolvenzverwaltung

 

Gütesiegel VID-CERT

Die geprüfte Qualität der Insolvenzverwaltung von VID-Mitgliedern wird durch das neugeschaffene Gütesiegel VID-CERT dokumentiert. Das Gütesiegel VID-CERT wird durch den Verband exklusiv nur an Mitglieder verliehen, die schon im Rahmen ihrer Aufnahme in den VID umfangreiche Nachweise ihrer professionellen Erfahrungen und Qualifikationen erbringen müssen. Zusätzlich verpflichten sie sich, Nachweise durch eine unabhängige Zertifizierungsgesellschaft darüber zu erbringen, dass sie die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung und die Berufsgrundsätze des Verbandes einhalten sowie nach der ISO 9001 zertifiziert sind. Die Überprüfung erfolgt jährlich.