Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Vorsatzanfechtung – was ist von der einstigen Wunderwaffe des Insolvenzverwalters geblieben?

Die Vorsatzanfechtung hat sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung deutlich verändert. Doch welche praktischen Möglichkeiten bietet sie Insolvenzverwaltern heute noch? Darüber spricht Prof. Dr. Florian Jacoby (Universität Bielefeld) auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress.
Wir freuen uns auf einen spannenden Blick auf die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der Vorsatzanfechtung.
Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung: https://tinyurl.com/4ujer3d4

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Ombudsmann

Beschwerde & Schlichtung: der Ombudsmann des VID.

Bislang ist der Ombudsmann des VID die einzige Stelle in Deutschland, bei der man sich bei Beschwerden in Insolvenzverfahren wenden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Insolvenzverwalter des Verfahrens Mitglied im VID ist.

Anrufung des VID-Ombudsmannes

Für den Fall dass Sie den Ombudsmann anrufen möchten um eine Schlichtung zu erreichen, finden Sie auf den folgenden Seiten das Eingabeformular. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus – der Inhalt und Aufbau beruht auf der aktuell geltenden Verfahrensordnung. Diese legt fest, dass eine Anrufung des VID-Ombudsmannes (Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer) ausschließlich auf dem Weg über diese Eingabemaske erfolgen kann.