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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.
Bislang ist der Ombudsmann des VID die einzige Stelle in Deutschland, bei der man sich bei Beschwerden in Insolvenzverfahren wenden kann. Voraussetzung dafür ist, dass der Insolvenzverwalter des Verfahrens Mitglied im VID ist.
Für den Fall dass Sie den Ombudsmann anrufen möchten um eine Schlichtung zu erreichen, finden Sie auf den folgenden Seiten das Eingabeformular. Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus – der Inhalt und Aufbau beruht auf der aktuell geltenden Verfahrensordnung. Diese legt fest, dass eine Anrufung des VID-Ombudsmannes (Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer) ausschließlich auf dem Weg über diese Eingabemaske erfolgen kann.