Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

LinkedIn Posts

Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

Qualitätsstandards

Gütesiegel VID-CERT

Die Mitglieder des VID stehen mit ihrer täglichen Arbeit für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenz- und Eigenverwaltung. Weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus haben sich die VID-Mitglieder zur Einhaltung von anspruchsvollen Mindeststandards verpflichtet. Dazu gehört nicht nur eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter sondern vor allem auch die Verpflichtung zur Zertifizierung nach ISO:9001 und die Einhaltung der „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI). Hiermit verbunden ist auch die permanente Fortbildung nicht nur unserer Mitglieder, sondern auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

VID-CERT

Die geprüfte Qualität der Insolvenzverwaltung von VID-Mitgliedern wird durch das Gütesiegel VID-CERT dokumentiert.

GOI

Mit den für alle VID-Mitglieder verbindlichen „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI) hat der VID Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenz- und Eigenverwaltung gesetzt.

ISO 9001

Alle im VID zusammen geschlossenen Insolvenzverwalter und Sachwalter haben sich verpflichtet, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 vorzunehmen.

Einheitlicher Kontenrahmen – „SKR-InsO“

Am 1.12.2011 haben sich VID, Gravenbrucher Kreis und ZEFIS im Rahmen eines gemeinsamen Treffens in Düsseldorf auf das weitere Vorgehen zur Standardisierung eines Kontenrahmens geeinigt.

Fragebogen zur Unabhängigkeit des Verwalters

Nicht erst mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung, sondern bereits mit der Verabschiedung unserer Berufsgrundsätze und den Uhlenbruck-Kriterien haben sich die Mitglieder unseres Verbandes uneingeschränkt und zweifelsfrei zur Unabhängigkeit gegenüber allen am Insolvenzverfahren Beteiligten verpflichtet.

Berufsgrundsätze

Die Mitglieder des VID haben im Jahr 2006 Berufsgrundsätze verabschiedet, die strenge Regeln für Berufszugang und -ausübung festlegten.

Uhlenbruck-Kriterien

Die „Uhlenbruck-Kriterien“ formulieren klare Kriterien zur Auswahl, Aufsicht und Bewertung von Insolvenzverwaltern.