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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.
Die Mitglieder des VID stehen mit ihrer täglichen Arbeit für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenz- und Eigenverwaltung. Weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus haben sich die VID-Mitglieder zur Einhaltung von anspruchsvollen Mindeststandards verpflichtet. Dazu gehört nicht nur eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter sondern vor allem auch die Verpflichtung zur Zertifizierung nach ISO:9001 und die Einhaltung der „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI). Hiermit verbunden ist auch die permanente Fortbildung nicht nur unserer Mitglieder, sondern auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die geprüfte Qualität der Insolvenzverwaltung von VID-Mitgliedern wird durch das Gütesiegel VID-CERT dokumentiert.
Mit den für alle VID-Mitglieder verbindlichen „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung“ (GOI) hat der VID Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenz- und Eigenverwaltung gesetzt.
Alle im VID zusammen geschlossenen Insolvenzverwalter und Sachwalter haben sich verpflichtet, eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 vorzunehmen.
Am 1.12.2011 haben sich VID, Gravenbrucher Kreis und ZEFIS im Rahmen eines gemeinsamen Treffens in Düsseldorf auf das weitere Vorgehen zur Standardisierung eines Kontenrahmens geeinigt.
Nicht erst mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung, sondern bereits mit der Verabschiedung unserer Berufsgrundsätze und den Uhlenbruck-Kriterien haben sich die Mitglieder unseres Verbandes uneingeschränkt und zweifelsfrei zur Unabhängigkeit gegenüber allen am Insolvenzverfahren Beteiligten verpflichtet.
Die Mitglieder des VID haben im Jahr 2006 Berufsgrundsätze verabschiedet, die strenge Regeln für Berufszugang und -ausübung festlegten.
Die „Uhlenbruck-Kriterien“ formulieren klare Kriterien zur Auswahl, Aufsicht und Bewertung von Insolvenzverwaltern.