Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

17.04.2026

Pressemitteilung – Verschlanken und digitalisieren: Gemeinsame Kommission von DAV und VID erarbeitet Vorschläge zum Verbraucherinsolvenzrecht

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Auf Anregung des VID hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern Vorschläge zur Verschlankung und Digitalisierung des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu entwickeln. Dies mit dem Ziel, Struktur und Finanzierung der Schuldnerberatung deutlich zu verbessern.

DAV und VID haben daraufhin elf Experten aus Justiz, Wissenschaft und Praxis gebeten, in einer Kommission unter dem Vorsitz von Frau MinDir a.D. Marie Luise Graf-Schlicker bis zum Herbst dieses Jahres entsprechende Vorschläge zu entwickeln und so die Arbeit des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und der Länder zu unterstützen. Die dazugehörige gemeinsame Pressemitteilung finden Sie hier:

 

 

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