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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

20.03.2026

Erneuter Warnhinweis: Betrugsfälle mit gefälschten Webseiten von Insolvenzkanzleien

In wiederholten Fällen wurden unter missbräuchlicher Verwendung von Inhalten einiger Webseiten verschiedener Insolvenzverwalter Kopien mit geänderten Kontaktdaten angelegt, die Angebote zum Kauf von Massegegenständen mit besonders attraktiven Konditionen unterbreiten. In diesem Zusammenhang werden auch E-Mails unter missbräuchlicher Verwendung des VID-Logos versandt.

Bitte prüfen Sie die Angebote daher genau. Der Verkauf von Insolvenzmasse erfolgt in der Regel über öffentliche Auktionen. Insolvenzverwalter verkaufen keine Fahrzeuge aus der Insolvenzmasse per E-Mail. Ob es sich bei einer Person mit der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ um einen echten Rechtsanwalt handelt, können Sie im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis überprüfen.

 

 

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