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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

30.05.2017

Uhlenbruck-Preis des VID für Insolvenzrecht

Der VID verleiht zum ersten Mal den Uhlenbruck-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht. Bewerbungen für die diesjährige Ausschreibung für den mit 5.000 € dotierten Preis sind bis spätestens 31.07.2017 an den VID zu richten.

Uhlenbruck-Preis des VID für Insolvenzrecht

In diesem Jahr verleiht der Berufsverband der Insolvenzverwalter zum ersten Mal den Uhlenbruck-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht.

 Der mit 5.000 € dotierte Preis wird alle zwei Jahre vergeben. Bewerbungen für den Uhlenbruck-Preis 2017 sind bis spätestens 31.07.2017 an den VID zu richten, weitere Informationen unter www.vid.de. Die erstmalige Verleihung des Preises wird im Rahmen des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses im November 2017 in Berlin stattfinden.

Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen. Prof. Uhlenbruck ist ein Praktiker mit der herausragenden Begabung, sein Wissen verständlich zu vermitteln. Angetrieben hat ihn die Fortentwicklung des Rechts und die Frage, wie man anwendbares Recht begreifbar macht und praktische Lösungen findet.

Ausgezeichnet werden überdurchschnittlich bewertete Dissertationen und Habilitationen, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten. Aktualität und Praxisrelevanz spielen dabei eine wichtige Rolle. Der Jury gehören Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim), VID-Vorstandsmitglied Michael Bremen (Düsseldorf), Prof. Dr. Moritz Brinkmann, LL.M. (Bonn) und Prof. Dr. Christoph Paulus, LL.M. (Berlin) an.

Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck (86), studierte in München und Köln Jura und leitete viele Jahre die Konkursabteilung am Amtsgericht Köln. Er war Mitglied der vom Bundesjustizministerium bereits 1978 eingesetzten Kommission für Insolvenzrecht und der zu deren Umsetzung in der Praxis einberufenen Bund-Länder-Kommission. Bundesweite Bekanntheit erlangte er als zuständiger Richter für das Konkursverfahren der Herstatt-Bank. In seiner wissenschaftlichen Tätigkeit ist er mit zahlreichen Publikationen zum Insolvenzrecht hervorgetreten. Sein weiteres Interesse galt auch dem Medizinrecht, zu dem er grundlegende Werke veröffentlicht hat. Sein Kommentar zum Insolvenzrecht gilt als Standardwerk.

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