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Erneut deutlicher Rückgang bei Unternehmensinsolvenzen im August 2020: Fast 40 Prozent weniger als im Vorjahresmonat

 

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für den Monat August 2020 erneut einen deutlichen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren von 38,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

„Die Zurückhaltung bei der Stellung von Insolvenzanträgen ist ausgesprochen riskant. Neben der Verlagerung von wirtschaftlichen Risiken auf die Gläubiger, die sich zu einer grundsätzlichen Vertrauenskrise entwickeln kann, tritt auch die Gefahr der persönlichen Haftung der Handelnden.“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2020

 

Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress findet als Präsenzveranstaltung am 5. und 6. November 2020 in Berlin statt. Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird für diese Veranstaltung die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Anmeldungen werden deshalb nach Eingang berücksichtigt.

Informationen zum Programm, zur Anmeldung, zum Schutz- und Hygienekonzept sowie zum Zimmerkontingent im Tagungshotel finden Sie hier.
 

Tagungsort

Tagungshotel ist das InterContinental Berlin • Budapester Str. 2 • 10787 Berlin •
Tel. 030/26 02 12 87 • Fax 030/26 02 26 00 • www.berlin.intercontinental.com

Teilweise Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten – ein vorsichtiger Schritt in Richtung Normalität

 
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten für überschuldete Unternehmen bis zum Jahresende beschlossen. Ein vorsichtiger Schritt in Richtung einer insolvenzrechtlichen Normalität. Dieser zeitliche Aufschub erlaubt dem Gesetzgeber neue Möglichkeiten für Unternehmen zu schaffen, ihre Überschuldung zu überwinden.

Die teilweise Verlängerung der Aussetzung von Antragspflichten ist ein vorsichtiger Schritt des Gesetzgebers in Richtung insolvenzrechtlicher Normalität. Dieser wird aber möglichweise wegen der anhaltenden Zurückhaltung der öffentlichen Gläubiger – wie Fiskus oder Kassen – und der Erwartung weiterer staatlicher Hilfen nicht zu einer großen Steigerung von Insolvenzanträgen führen,“ erklärt Dr. Daniel Bergner, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Stark rückläufig: Drastischer Rückgang bei den Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent. BMJV muss diese Fehlentwicklung dringend korrigieren

 

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für Juli 2020 einen drastischen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht führt zu weniger Insolvenzen – auch bei Unternehmen, die nicht pandemiebedingt in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Eine Fehlentwicklung, die dringend korrigiert werden muss. Insbesondere dann, wenn staatliche Hilfsmaßnahmen aufgelegt oder verlängert werden sollen.

Der deutliche Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass auch Unternehmen durch die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Diese Fehlentwicklung muss vor allem im Interesse der Gläubiger, und zu diesen gehören auch die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen, korrigiert werden. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene nur schrittweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist daher nicht der richtige Weg,“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Pressemitteilung: Insolvenzverwalter fordern Neuregelung des Berufsrechts

 

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden zu einem Anstieg von Insolvenzen führen. Die Rechtspolitik sollte deshalb nicht länger warten, und den komplexen und multidisziplinären Beruf des Insolvenzverwalters jetzt klaren Regelungen unterwerfen.

Klare Berufsausübungsregelungen für Insolvenzverwalter sind ein wichtiges Zeichen an die Öffentlichkeit, die von der Insolvenz betroffenen Schuldner und Gläubiger und an die jetzt um ihren Arbeitsplatz fürchtenden Arbeitnehmer. Der komplexe und multidisziplinäre Beruf des Insolvenzverwalters bedarf endlich klarer Regelungen“, fordert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

 

 

Weiterentwicklung des Berufsrechts

Der VID legt einen Vorschlag für eine Neuregelung des Berufsrechts vor und setzt dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Berufsausübungsregeln.

Mit Schreiben vom 16.07.2020 hat der VID dem BMJV sowie den Rechtspolitikern im Deutschen Bundestag einen Vorschlag für die Weiterentwicklung des Berufsrechts vorgelegt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass möglicherweise der von der Bundesjustizministerin angekündigte dritte Reformschritt mit Regelungen zum Berufsrecht in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wird.
 

Pressemitteilung: Insolvenzen im April – Die Unternehmensinsolvenzen sind weiter deutlich rückläufig

Die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes weisen einen deutlichen Rückgang (-13,3%) der Unternehmensinsolvenzen für April 2020 aus. Auch der Trend für Juni (-8,6%) zeigt, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu weniger Insolvenzen bei Unternehmen führt. Eine Entwicklung, die sich umkehren wird, wenn die gesetzlichen Hilfsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.

Wir gehen davon aus, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht über den 30.09.2020 verlängert wird, sofern wir in Deutschland keinen erneuten Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen. Dann sind insolvente Unternehmen wieder uneingeschränkt verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands.

 

Neues VID-Online-Seminar: „Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Aufrechnung in der Insolvenz“

 

Wir haben ein neues Thema in unser Online-Fortbildungsprogramm aufgenommen. Dr. Günter Kahlert wird am 29.7.2020, 10:00 bis 12:45 Uhr, zur „Aktuellen BFH-Rechtsprechung zur Aufrechnung in der Insolvenz“ referieren.

Schwerpunkte des Online-Seminars:

Ziel des Seminars ist es, die aktuelle Rechtsprechung des BFH zu den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverboten zu vermitteln. Damit sollen in der Praxis zur Mehrung und zum Erhalt der Insolvenzmasse Aufrechnungsverbote gegenüber dem Fiskus besser erkannt und durchgesetzt werden können.
Nach einer Einführung in die Grundlagen der steuerrechtlichen und insolvenzrechtlichen Aufrechnung werden im Anschluss die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbote anhand aktueller Entscheidungen des BFH dargestellt. Hierbei gliedert sich die Darstellung nach den Steuerarten. Das Seminar soll helfen, in der Praxis Aufrechnungsverbote gegenüber dem Fiskus besser zu erkennen und geltend zu machen, um die Insolvenzmasse zu mehren und zu erhalten.

 

 

VID-Stellungnahme zum RegE Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG

Hier finden Sie die Stellungnahme des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG)