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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

05.11.2021

Pressemitteilung – Uhlenbruck-Preis 2021: Jury prämiert Dissertation zur Insolvenzanfechtung von Austauschgeschäften

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Der diesjährige Uhlenbruck-Preis des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands, VID, wurde an Herrn Dr. Ivan B. Labusga verliehen. Die Dissertation des Preisträgers widmet sich dem Thema der Insolvenzanfechtung von Austauschgeschäften.

Nach Auffassung der Jury war es nur eine Frage der Zeit, bis die aktuell zu § 15b InsO geführte Diskussion, welche Gegenleistungen Zahlungen kompensieren können, aus Anlass von § 144 Abs. 2 Satz 1 InsO ins Recht der Anfechtungsfolgen „herüberschwappt““, erläutert Michael Bremen, der der Jury des Uhlenbruck-Preises vorsitzt.

Herr Dr. Labusga hat eine erste Rechtsfolgenstruktur geschaffen, mit der Unstimmigkeiten aufgrund systematischer und wirtschaftlich widersprüchlicher Ergebnisse der bislang herrschenden Meinungen in Einklang mit den bestehenden Vorschriften zu beseitigen sind“, so Bremen weiter.

Der Preis wurde am 5.11.2021 auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress in Berlin vergeben. Der jährlich stattfindende Kongress, der in diesem Jahr als Hybridveranstaltung mehr als 400 Teilnehmer anzog, ist ein zentraler Branchentreffpunkt. Dr. Labusga stellte seine Arbeit im Anschluss an die Preisverleihung dem Plenum in einem Kurzvortrag vor.

 

 

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