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Pressemitteilung – VID ernennt Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer zum neuen Ombudsmann

Zum 1.10.2022 übernimmt Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer (RiAG a.D.) das Amt des Ombudsmanns des VID. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Prof. Dr. Heyer ist der dritte Ombudsmann seit Einrichtung der Ombudsstelle.

Die Unternehmensinsolvenzzahlen sind zwar in den letzten Jahren deutlich rückläufig, aber bei einigen Insolvenzverfahren – mitunter mit großen Gläubigerzahlen – kann es zu vereinzelten Beschwerden über Insolvenzverwalter kommen. Die seit 2012 eingerichtete VID-Ombudsstelle übernimmt hier im Konfliktfall eine wichtige Schlichtungsfunktion,“ so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

 

 

Pressemitteilung – Starker Arbeitsmarkt zeigt Wirkung im Insolvenzgeschehen

Der Rückgang der Verbraucherinsolvenzzahlen im 1. Quartal 2022 ist auf einen starken Arbeitsmarkt zurückzuführen. Fachkräftemangel und demografischer Wandel führen dazu, dass Arbeitnehmer auch bei Unternehmensinsolvenzen nicht lange vom Arbeitsplatzverlust betroffen sind.

Der Rückgang der Verbraucherinsolvenzen ist auch auf den starken Arbeitsmarkt zurückzuführen“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).

Unternehmensinsolvenzen gehen in vielen Fällen mit einem Abbau der Arbeitsplätze einher. „Durch den starken Arbeitsmarkt entwickeln sich auch bei Unternehmensinsolvenzen derzeit keine auffälligen Strukturkrisen. Wir sehen in unserer täglichen Arbeit, dass insbesondere gut ausgebildete Arbeitnehmer meist sofort neue Beschäftigung finden. Die Menschen, die hinter dem Unternehmen stehen, trifft es aktuell nicht mehr so dramatisch wie in früheren Krisenzeiten“, so der VID-Vorsitzende.

 

Pressemitteilung: VID fordert Aussetzung der Insolvenzantragspflichten für Flutopfer

Haftungsrisiken für Unternehmer und Geschäftsführer vermeiden

Das letzte was Unternehmen und Unternehmer jetzt gebrauchen können, ist eine Diskussion um bestehende Insolvenzantragspflichten. Daher sollte der Gesetzgeber, trotz der parlamentarischen Sommerpause, die Insolvenzantragspflicht so schnell wie möglich aussetzen. Eine entsprechende Regelung gab es bereits im Jahr 2016, diese war aber bis zum 31.12.2017 begrenzt“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID, die schwierige Lage der Betroffenen.

Der VID appelliert an das Verständnis und die Tatkraft aller Beteiligten eine schnelle Lösung im Sinne der Betroffenen zu finden. „Wichtig ist nicht nur, dass die staatlichen Hilfen so schnell wie möglich bei den betroffenen Unternehmen ankommen, sondern, dass die Unternehmer auch, frei von etwaigen insolvenzrechtlichen Haftungsrisiken, einen Versuch des Neustarts planen können“, so Niering weiter.

 

Pressemitteilung: Unsicherheit bei Insolvenzprognosen – eine Welle ist weiterhin nicht in Sicht

Destatis veröffentlicht für den Monat April einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Zahlen liegen damit weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019. Trotzdem wird von manchen Experten immer noch vor einem drastischen Anstieg an Unternehmensinsolvenzen gewarnt. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter sieht weiterhin keine Anzeichen für eine Insolvenzwelle. Vielmehr weist er auf die seit Jahren abnehmende Gründungsdynamik in Deutschland als einen der Gründe für die anhaltend niedrigen Zahlen hin.

Manche Experten warnen beständig vor einer Insolvenzwelle. Doch die Zahlen des Statistischen Bundesamts geben weiterhin keinen Hinweis auf einen drastischen Anstieg“, meint Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Verbands Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

„Die Insolvenzen stehen in einer direkten Relation zu den Unternehmensgründungen. Junge Unternehmen sind in den ersten fünf Jahren nach Gründung deutlich insolvenzanfälliger als ältere Unternehmen. Ein Rückgang der Unternehmensgründungen verursacht deshalb auch einen Rückgang bei den Insolvenzen“, so Niering.

 

Pressemitteilung: Unternehmensinsolvenzen im Mai – Nur geringer Anstieg trotz Wegfall der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Das Statistische Bundesamt weist für den Monat Mai 2021 einen Anstieg von nur 5 Prozent bei den Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Dieser liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen des Jahres 2019 (-10 %). Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Die deutschen Unternehmen scheinen in vielen Fällen die Coronazeit unbeschadet zu überstehen. Dies könnte ein Trugschluss sein, denn die vorhandene Liquidität wird derzeit von Fiskus und Krankenkassen nicht abgeschöpft, die ihre Forderungen seit Beginn der Krise gestundet haben. Sollte sich dies ändern, wird sich dies auch bei den Insolvenzzahlen widerspiegeln.

„Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Ganz im Gegenteil, wir liegen immer noch deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Mit weiterer Rücknahme der pandemiebedingten Einschränkungen werden die institutionellen Gläubiger möglicherweise noch in diesem Jahr zu ihrer früheren Praxis zurückkehren und dann auch wieder vermehrt Insolvenzanträge stellen. „Damit kommen wir der notwendigen volkwirtschaftlichen Normalität ein Stück näher“, so der VID-Vorsitzende.

 

 

Pressemitteilung: Anstieg der Regelinsolvenzen im März um 18 Prozent – ein Sondereffekt der Verkürzung der Restschuldbefreiung

In der heute veröffentlichten Pressemitteilung verzeichnet das Statistische Bundesamt für den Monat März 2021 einen Anstieg von 18 Prozent bei den eröffneten Regelinsolvenzen gegenüberüber dem Vorjahresmonat. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands sieht in diesem deutlichen Anstieg auch einen Sondereffekt aufgrund einer Gesetzesänderung, die die Insolvenz natürlicher Personen betrifft.

„Wir sehen gerade eine starke Aufholbewegung bei den Insolvenzen von aktuell und ehemals Selbständigen, die das verkürzte Verfahren nutzen wollen und im letzten Jahr ihre Anträge in Erwartung der gesetzlichen Regelung zurückgehalten hatten“, so Niering.

 

 

Pressemitteilung – Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht: Ausschreibung des 3. Uhlenbruck-Preises des VID startet

Der Berufsverband der Insolvenzverwalter wird im November 2021 bereits zum dritten Mal den Uhlenbruck-Preis für wissenschaftliche Arbeiten zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht verleihen. Bewerbungen für den mit 5.000 € dotierten Preis können bis zum 30.06.2021 eingereicht werden.

Neben der hohen wissenschaftlichen Qualität sind sowohl Praxisrelevanz als auch Aktualität des Themas wichtige Kriterien bei der Auswahl der Arbeit. „Die Arbeiten der Preisträger 2017 und 2019 – Frau Dr. Friederike Schaal und Herr Dr. Nicholas R. Palenker – zeichneten sich durch außergewöhnliche Praxisrelevanz aus. Dies zeigt auch ihre spätere Berücksichtigung in Rechtsprechung und Literatur“, stellt Michael Bremen heraus, Mitglied im VID-Vorstand und Vorsitz der Jury des Uhlenbruck-Preises.
 

 

Pressemitteilung: COVID-Schutzschirmverfahren für KMU zwingend erforderlich

Die deutsche Wirtschaft wird noch länger mit den pandemiebedingten Einschränkungen und ihren Folgen leben müssen. Für Unternehmen, die von dem bislang nur im Entwurf vorliegenden StaRUG keinen Gebrauch machen können, sieht der Berufsverband der Insolvenzverwalter ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren als mögliche Lösung.

Das COVID-Schutzschirmverfahren ist ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren, das für Unternehmen verfügbar sein soll, die durch die Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind. Wir haben den Vorschlag der Bundesregierung (Art. 10 SanInsFoG) aufgegriffen und erweitert, damit auch von COVID betroffene kleine und mittlere Unternehmen Zugang zum Schutzschirmverfahren erhalten können“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes Dr. Christoph Niering.

Unser Vorschlag zum Neustartverfahren für Selbstständige hat bereits eine gute Resonanz erhalten. Das COVID-Schutzschirmverfahren soll zusätzlich auch für kleinere und mittlere Unternehmen eine Lösung anbieten, die für die betroffenen Unternehmen einsetzbar und für den Gesetzgeber schnell umsetzbar ist“, sagt Niering und weiter: „Für die Zeit nach Überwindung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen und für nicht unmittelbar von der Pandemie betroffene Unternehmen bietet das deutsche Restrukturierungsrecht mit den neuen Instrumenten, die gerade im Gesetzgebungsverfahren sind, sehr umfassende und gute Werkzeuge zur Sanierung an.
 

Pressemitteilung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht: Insolvenzverwalter geben erste Einschätzungen zu Chancen und Risiken

 

Das BMJV hat den lang ersehnten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. Der Entwurf umfasst den Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz. Darüber hinaus nimmt er wichtige Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts in den Bereichen ESUG und der Digitalisierung von Insolvenzverfahren vor. Auch die Sondersituation der COVID-19-Pandemie wird im neuen Gesetz berücksichtigt. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) unternimmt eine erste Bewertung des SanInsFoG.

 
Das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG ist das eigentliche Herzstück der Reform“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes. „Es wird vor dem aktuellen Hintergrund auch daran gemessen werden, wie gut es mit COVID-19 Unternehmenskrisen umgehen kann“, so Niering weiter. Der Entwurf sieht die Einführung eines Präventivverfahrens vor, das Unternehmen eine Möglichkeit zur Sanierung außerhalb der Insolvenz bietet.

 

Erneut deutlicher Rückgang bei Unternehmensinsolvenzen im August 2020: Fast 40 Prozent weniger als im Vorjahresmonat

 

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für den Monat August 2020 erneut einen deutlichen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren von 38,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

„Die Zurückhaltung bei der Stellung von Insolvenzanträgen ist ausgesprochen riskant. Neben der Verlagerung von wirtschaftlichen Risiken auf die Gläubiger, die sich zu einer grundsätzlichen Vertrauenskrise entwickeln kann, tritt auch die Gefahr der persönlichen Haftung der Handelnden.“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).