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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Pressemitteilung:

10.09.2020

Erneut deutlicher Rückgang bei Unternehmensinsolvenzen im August 2020: Fast 40 Prozent weniger als im Vorjahresmonat

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für den Monat August 2020 erneut einen deutlichen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren von 38,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Mit der heutigen Pressemitteilung* veröffentlichte das Statistische Bundesamt die aktuellen Insolvenzzahlen für das 1. Halbjahr 2020. Danach meldeten die deutschen Amtsgerichte 9 006 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 6,2 % weniger als im 1. Halbjahr 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider, so dazu das Statistische Bundesamt. Der rückläufige Trend hält auch im August 2020 an. Hier wird ein erheblicher Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren von 38,9 % im Vergleich zum Vorjahresmonat prognostiziert. Bereits für den Monat Juli 2020 hatte das Statistische Bundesamt einen Rückgang in Höhe von 29,1 % zum Vorjahresmonat erwartet.

Hintergrund ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis 30.09.2020, deren Verlängerung für pandemiebedingt überschuldete, aber nicht zahlungsunfähige Unternehmen heute in erster Lesung im Bundestag erörtert wird. 

Der prognostizierte Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um fast 40 Prozent für den August 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat zeigt, dass allein die anhaltende Zurückhaltung der Profigläubiger, zu denen Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger gehören, bei Stellung von Insolvenzanträgen die aktuellen Zahlen nicht erklären kann. Sie stellten 2019 nur gut ein Viertel der Insolvenzanträge.

„Die Zurückhaltung bei der Stellung von Insolvenzanträgen ist ausgesprochen riskant. Neben der Verlagerung von wirtschaftlichen Risiken auf die Gläubiger, die sich zu einer grundsätzlichen Vertrauenskrise entwickeln kann, tritt auch die Gefahr der persönlichen Haftung der Handelnden.“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Auch im 10-Jahres-Vergleich zeigen sich die derzeitigen Ausnahmezahlen. Der vom Statistischen Bundesamt heute ebenfalls veröffentlichte Mittelwert (2015=100) der eröffneten Regelinsolvenzverfahren zeigt im Vergleich der Zahlen von August 2010 (131,4) zur Prognose für August 2020 (52,2) eine Verringerung um fast 80 Zähler.

 

Quellen:* 1. Halbjahr 2020: Ausgesetzte Antragspflicht führt zu weniger gemeldeten Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/09/PD20_348_52411.html

 

Beigefügte Grafik des VID: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzzahlen in der Coronakrise (IN-Verfahren),© Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID)/September 2020, Grafik kostenfrei nutzbar:

Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.

 

Kontakt:

Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
Email: presse@vid.de
www.vid.de

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