Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

LinkedIn Posts

Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

Beitrag Aktuelles:

10.06.2021

Pressemitteilung: Unternehmensinsolvenzen im Mai – Nur geringer Anstieg trotz Wegfall der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Das Statistische Bundesamt weist für den Monat Mai 2021 einen Anstieg von nur 5 Prozent bei den Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Dieser liegt aber weiterhin deutlich unterhalb der Zahlen des Jahres 2019 (-10 %). Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Die deutschen Unternehmen scheinen in vielen Fällen die Coronazeit unbeschadet zu überstehen. Dies könnte ein Trugschluss sein, denn die vorhandene Liquidität wird derzeit von Fiskus und Krankenkassen nicht abgeschöpft, die ihre Forderungen seit Beginn der Krise gestundet haben. Sollte sich dies ändern, wird sich dies auch bei den Insolvenzzahlen widerspiegeln.

„Damit bleibt die nach Aufhebung der Aussetzung der Antragspflicht von vielen prognostizierte Insolvenzwelle weiterhin aus. Ganz im Gegenteil, wir liegen immer noch deutlich unterhalb der Zahlen des Vorkrisenjahres 2019“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Mit weiterer Rücknahme der pandemiebedingten Einschränkungen werden die institutionellen Gläubiger möglicherweise noch in diesem Jahr zu ihrer früheren Praxis zurückkehren und dann auch wieder vermehrt Insolvenzanträge stellen. „Damit kommen wir der notwendigen volkwirtschaftlichen Normalität ein Stück näher“, so der VID-Vorsitzende.

 

 

 

zur Übersicht