Die deutsche Wirtschaft wird noch länger mit den pandemiebedingten Einschränkungen und ihren Folgen leben müssen. Für Unternehmen, die von dem bislang nur im Entwurf vorliegenden StaRUG keinen Gebrauch machen können, sieht der Berufsverband der Insolvenzverwalter ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren als mögliche Lösung.
„Das COVID-Schutzschirmverfahren ist ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren, das für Unternehmen verfügbar sein soll, die durch die Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind. Wir haben den Vorschlag der Bundesregierung (Art. 10 SanInsFoG) aufgegriffen und erweitert, damit auch von COVID betroffene kleine und mittlere Unternehmen Zugang zum Schutzschirmverfahren erhalten können“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes Dr. Christoph Niering.
„Unser Vorschlag zum Neustartverfahren für Selbstständige hat bereits eine gute Resonanz erhalten. Das COVID-Schutzschirmverfahren soll zusätzlich auch für kleinere und mittlere Unternehmen eine Lösung anbieten, die für die betroffenen Unternehmen einsetzbar und für den Gesetzgeber schnell umsetzbar ist“, sagt Niering und weiter: „Für die Zeit nach Überwindung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen und für nicht unmittelbar von der Pandemie betroffene Unternehmen bietet das deutsche Restrukturierungsrecht mit den neuen Instrumenten, die gerade im Gesetzgebungsverfahren sind, sehr umfassende und gute Werkzeuge zur Sanierung an.“