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Exklusiv für VID-Mitglieder & deren Mitarbeiter

Mit der jüngst beschlossenen weiteren Aussetzung von Insolvenzantragspflichten, den Neuerungen bei der Haftung von Geschäftsleitern nach Entstehen eines Eröffnungsgrundes und der Privilegierung bestimmter Gläubiger bei Insolvenzanfechtungen verbinden sich in der Praxis viele spezielle Fragen. Die Vielzahl der gesetzlichen Veränderungen in kurzer Zeit erschweren die Orientierung in Beratung und Insolvenzverwaltung. Mit einem exklusiven Online-Seminar für VID-Mitglieder und deren Mitarbeiter am 22.02.2021 von 14:00 bis 18:00 Uhr möchten wir diese Orientierung erleichtern.

 
Das Seminar mit dem Titel „SanInsFoG & COVInsAG: Aktuelle Neuerungen und Probleme“ dient zur Aufarbeitung der COVID-19-Gesetzgebung. Wir freuen uns, die Professoren Georg Bitter, Fabian Klinck und Christoph Thole dafür gewonnen zu haben uns die Neuerungen und ihre Probleme aufzuzeigen. Das Seminar wird von Dr. Christoph Niering geleitet, der als Sachverständiger für den VID in den seit Frühjahr 2020 stattgefundenen Anhörungen des Deutschen Bundestages zu den gesetzlichen Neuerungen teilgenommen hat.
 

Das Seminar besteht aus drei Teilen:

  1. Prof. Dr. Christoph Thole (Köln) wird die Neuerungen rund um die Insolvenzgründe und -antragspflichten vorstellen. Insbesondere widmet er sich der aktuellen Rechtslage nach den jüngsten Änderungen des COVInsAG.
  2. Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim) klärt zur Haftung von Geschäftsleitern und Vorständen auf. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem neuen § 15 b InsO.
  3. Prof. Dr. Fabian Klinck (Bochum) referiert zum Anfechtungsrecht in der Coronakrise – insbesondere zu den Änderungen durch das COVInsAG inklusive der jüngst beschlossenen Änderungen.

Pressemitteilung: Umfangreichste Reform des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts seit Einführung der InsO – ein wichtiger Impuls in schwieriger Zeit

Der Rechtsausschuss hat bei seinen jüngsten Empfehlungen zu den Gesetzen zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts kurz- und langfristige Maßnahmen beschlossen, die die Folgen der in Krise geratenen Opfer der COVID-19-Pandemie abfedern können und eine Restrukturierung erleichtern. Der VID begrüßt insbesondere die Berücksichtigung des Neustartmodells für Selbständige und des COVID-Schutzschirms für KMU.

Wir begrüßen beide Beschlussempfehlungen“, erklärt Niering, „sowohl bei der Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahren als auch beim SanInsFoG haben die Abgeordneten ein besonderes Augenmerk auf die Opfer der COVID-19-Pandemie gelegt und kurz- und langfristige Maßnahmen vorgelegt, um den Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen zu helfen.“

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, die in beiden Gesetzesentwürfen vollzogen wird, ist eine sinnvolle Hinwendung zu verbesserten Restrukturierungsinstrumenten und eine notwendige Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens geschaffen worden. „Wir unterstützen ausdrücklich, dass dieser langfristige Ansatz jetzt auch durch Regelungen ergänzt wird, die im nächsten Jahr helfen werden, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern“, so der Verbandsvorsitzende und weiter. „Mit den weiteren Änderungen des Insolvenzrechts wird seine Sanierungsfunktion gestärkt und ein wichtiger Impuls für eine echte Sanierungskultur gesetzt.

 

Pressemitteilung: COVID-Schutzschirmverfahren für KMU zwingend erforderlich

Die deutsche Wirtschaft wird noch länger mit den pandemiebedingten Einschränkungen und ihren Folgen leben müssen. Für Unternehmen, die von dem bislang nur im Entwurf vorliegenden StaRUG keinen Gebrauch machen können, sieht der Berufsverband der Insolvenzverwalter ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren als mögliche Lösung.

Das COVID-Schutzschirmverfahren ist ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren, das für Unternehmen verfügbar sein soll, die durch die Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind. Wir haben den Vorschlag der Bundesregierung (Art. 10 SanInsFoG) aufgegriffen und erweitert, damit auch von COVID betroffene kleine und mittlere Unternehmen Zugang zum Schutzschirmverfahren erhalten können“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes Dr. Christoph Niering.

Unser Vorschlag zum Neustartverfahren für Selbstständige hat bereits eine gute Resonanz erhalten. Das COVID-Schutzschirmverfahren soll zusätzlich auch für kleinere und mittlere Unternehmen eine Lösung anbieten, die für die betroffenen Unternehmen einsetzbar und für den Gesetzgeber schnell umsetzbar ist“, sagt Niering und weiter: „Für die Zeit nach Überwindung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen und für nicht unmittelbar von der Pandemie betroffene Unternehmen bietet das deutsche Restrukturierungsrecht mit den neuen Instrumenten, die gerade im Gesetzgebungsverfahren sind, sehr umfassende und gute Werkzeuge zur Sanierung an.
 

Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2020 – Jetzt digital teilnehmen!

Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Hybridveranstaltung am 5. und 6. November 2020 in Berlin stattfinden. Aufgrund jüngster Beschlüsse zur weiteren Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14.10.2020) wird für diese Veranstaltung die Teilnehmerzahl auf maximal 100 Personen begrenzt.

Viele Interessierte werden unter den gegebenen Umständen nicht an der Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Wir werden deshalb die Veranstaltung erstmals in hybrider Form anbieten und eine elektronische Teilnahme unter Anrechnung der Fortbildungsstunden nach § 15 FAO ermöglichen. Durch die Möglichkeit einer elektronischen Teilnahme soll ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ein einfacher und unkomplizierter Zugang auch unter Pandemiebedingungen geschaffen werden.

 

Tagungsort

Tagungshotel ist das InterContinental Berlin • Budapester Str. 2 • 10787 Berlin •
Tel. 030/26 02 12 87 • Fax 030/26 02 26 00 • www.berlin.intercontinental.com

Pressemitteilung: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht: Insolvenzverwalter geben erste Einschätzungen zu Chancen und Risiken

 

Das BMJV hat den lang ersehnten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. Der Entwurf umfasst den Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz. Darüber hinaus nimmt er wichtige Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts in den Bereichen ESUG und der Digitalisierung von Insolvenzverfahren vor. Auch die Sondersituation der COVID-19-Pandemie wird im neuen Gesetz berücksichtigt. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) unternimmt eine erste Bewertung des SanInsFoG.

 
Das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG ist das eigentliche Herzstück der Reform“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes. „Es wird vor dem aktuellen Hintergrund auch daran gemessen werden, wie gut es mit COVID-19 Unternehmenskrisen umgehen kann“, so Niering weiter. Der Entwurf sieht die Einführung eines Präventivverfahrens vor, das Unternehmen eine Möglichkeit zur Sanierung außerhalb der Insolvenz bietet.