Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

03.02.2021

Exklusiv für VID-Mitglieder & deren Mitarbeiter

VID-Online-Seminar zum „SanInsFoG & COVInsAG: Aktuelle Neuerungen und Probleme“ am 22.2.2021 von 14:00-18:00 Uhr

Mit der jüngst beschlossenen weiteren Aussetzung von Insolvenzantragspflichten, den Neuerungen bei der Haftung von Geschäftsleitern nach Entstehen eines Eröffnungsgrundes und der Privilegierung bestimmter Gläubiger bei Insolvenzanfechtungen verbinden sich in der Praxis viele spezielle Fragen. Die Vielzahl der gesetzlichen Veränderungen in kurzer Zeit erschweren die Orientierung in Beratung und Insolvenzverwaltung. Mit einem exklusiven Online-Seminar für VID-Mitglieder und deren Mitarbeiter am 22.02.2021 von 14:00 bis 18:00 Uhr möchten wir diese Orientierung erleichtern.

 
Das Seminar mit dem Titel „SanInsFoG & COVInsAG: Aktuelle Neuerungen und Probleme“ dient zur Aufarbeitung der COVID-19-Gesetzgebung. Wir freuen uns, die Professoren Georg Bitter, Fabian Klinck und Christoph Thole dafür gewonnen zu haben uns die Neuerungen und ihre Probleme aufzuzeigen. Das Seminar wird von Dr. Christoph Niering geleitet, der als Sachverständiger für den VID in den seit Frühjahr 2020 stattgefundenen Anhörungen des Deutschen Bundestages zu den gesetzlichen Neuerungen teilgenommen hat.
 

Das Seminar besteht aus drei Teilen:

  1. Prof. Dr. Christoph Thole (Köln) wird die Neuerungen rund um die Insolvenzgründe und -antragspflichten vorstellen. Insbesondere widmet er sich der aktuellen Rechtslage nach den jüngsten Änderungen des COVInsAG.
  2. Prof. Dr. Georg Bitter (Mannheim) klärt zur Haftung von Geschäftsleitern und Vorständen auf. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem neuen § 15 b InsO.
  3. Prof. Dr. Fabian Klinck (Bochum) referiert zum Anfechtungsrecht in der Coronakrise – insbesondere zu den Änderungen durch das COVInsAG inklusive der jüngst beschlossenen Änderungen.

 

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