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Deutscher Insolvenzverwalterkongress 2023

Der Deutsche Insolvenzverwalterkongress 2023 wurde in diesem Jahr wieder als reine Präsenzveranstaltung in Berlin durchgeführt: Mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Veranstalktung besucht. Hier finden Sie Bilder, Filme und Berichte.

 

Programm

 

Rückschau auf den Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2023

Der Deutsche Insolvenzverwalterkongress 2023 war eine tolle Veranstaltung mit intensiven Diskussionen und spannenden Vorträgen. Herzlichen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, an die Vortragenden und Aussteller. Mehr dazu in der Rückschau (Link geht auf YouTube).

 

Einspieler anlässlich der Eröffnung des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2023

Zur Eröffnung des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2023 sahen die Teilnehmer diesen Kongresseinspieler. (Link geht auf YouTube)

 

Berichterstattung

 

Verleihung des Uhlenbruck-Preises 2023

Der Uhlenbruck-Preis wurde 2023 gleich zweimal verliehen. Die Preisträger Dr. Maxime von Dreusche und Dr. Johannes Locher stellten im Anschluss an die Preisverleihung ihre Dissertationen vor.

 

Impressionen des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2023

Save-the-date

Deutsche Insolvenzverwalterkongress 2024 wird vom 6. bis 8. November als Präsenzveranstaltung in Berlin stattfinden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gemeinsame Konferenz von CNAJMJ und VID in Brüssel: Auf dem Weg zu einer neuen Insolvenzrichtlinie?

Neben der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden ging es insbesondere um Fragen der Annäherung der nationalen Insolvenzrechtsordnungen.
Ein Schwerpunkt war dabei eine mögliche Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter. So verfügt Frankreich bereits über ein differenziertes Berufsrecht mit Regelungen zu Qualifikation und Pflichten der Berufsträger. Die Teilnehmer diskutierten u.a., ob das französische Modell auch ein Vorbild für die Schaffung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter in Deutschland sein könnte.

 

Programm

 

Mitschnitt

Die Begrüßungs- und Schlussreden, die Diskussions-Panels und die Keynote Speech von Pal Sziranyi (European Commission) wurden am Veranstaltungstag aufgezeichnet und können hier nachgeschaut werden. Die Veranstaltung wurde bis auf die Keynote Speech deutsch-französisch simultan übersetzt. Die französische Version finden Sie auf dem YouTube-Kanal des VID.  (Nachfolgende Links gehen auf YouTube)

Begrüßung von Axel W. Bierbach und Frédéric Abitbol

Round Table 1: Die Umsetzung der neuen Richtlinie 2019/1023 in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden: eine erste Bilanz

Round Table 2: Welche Ziele sollen Insolvenzverfahren in Deutschland und Frankreich haben? Was sind die – vielleicht künftigen – Zwecke von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren?

Keynote speech von Pal Lajos Sziranyi (European Commission, DG Justice)

Ohne Übersetzung, in englischer Sprache.

Round Table 3: In welchen Bereichen ist eine Annäherung der nationalen Insolvenzgesetze in der EU künftig möglich?

Round Table 4: Wie weit kann eine europ. Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter gehen?

Schlussworte von Prof. Daniel Fasquelle und François-Xavier Bellamy

 

Berichterstattung

 

Bilder

Pressemitteilung: Umfangreichste Reform des Restrukturierungs- und Insolvenzrechts seit Einführung der InsO – ein wichtiger Impuls in schwieriger Zeit

Der Rechtsausschuss hat bei seinen jüngsten Empfehlungen zu den Gesetzen zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts kurz- und langfristige Maßnahmen beschlossen, die die Folgen der in Krise geratenen Opfer der COVID-19-Pandemie abfedern können und eine Restrukturierung erleichtern. Der VID begrüßt insbesondere die Berücksichtigung des Neustartmodells für Selbständige und des COVID-Schutzschirms für KMU.

Wir begrüßen beide Beschlussempfehlungen“, erklärt Niering, „sowohl bei der Verkürzung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahren als auch beim SanInsFoG haben die Abgeordneten ein besonderes Augenmerk auf die Opfer der COVID-19-Pandemie gelegt und kurz- und langfristige Maßnahmen vorgelegt, um den Betroffenen bei der Bewältigung der Folgen zu helfen.“

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, die in beiden Gesetzesentwürfen vollzogen wird, ist eine sinnvolle Hinwendung zu verbesserten Restrukturierungsinstrumenten und eine notwendige Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens geschaffen worden. „Wir unterstützen ausdrücklich, dass dieser langfristige Ansatz jetzt auch durch Regelungen ergänzt wird, die im nächsten Jahr helfen werden, die Folgen der COVID-19-Pandemie abzufedern“, so der Verbandsvorsitzende und weiter. „Mit den weiteren Änderungen des Insolvenzrechts wird seine Sanierungsfunktion gestärkt und ein wichtiger Impuls für eine echte Sanierungskultur gesetzt.

 

Pressemitteilung: COVID-Schutzschirmverfahren für KMU zwingend erforderlich

Die deutsche Wirtschaft wird noch länger mit den pandemiebedingten Einschränkungen und ihren Folgen leben müssen. Für Unternehmen, die von dem bislang nur im Entwurf vorliegenden StaRUG keinen Gebrauch machen können, sieht der Berufsverband der Insolvenzverwalter ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren als mögliche Lösung.

Das COVID-Schutzschirmverfahren ist ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren, das für Unternehmen verfügbar sein soll, die durch die Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind. Wir haben den Vorschlag der Bundesregierung (Art. 10 SanInsFoG) aufgegriffen und erweitert, damit auch von COVID betroffene kleine und mittlere Unternehmen Zugang zum Schutzschirmverfahren erhalten können“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes Dr. Christoph Niering.

Unser Vorschlag zum Neustartverfahren für Selbstständige hat bereits eine gute Resonanz erhalten. Das COVID-Schutzschirmverfahren soll zusätzlich auch für kleinere und mittlere Unternehmen eine Lösung anbieten, die für die betroffenen Unternehmen einsetzbar und für den Gesetzgeber schnell umsetzbar ist“, sagt Niering und weiter: „Für die Zeit nach Überwindung der wirtschaftlichen Pandemiefolgen und für nicht unmittelbar von der Pandemie betroffene Unternehmen bietet das deutsche Restrukturierungsrecht mit den neuen Instrumenten, die gerade im Gesetzgebungsverfahren sind, sehr umfassende und gute Werkzeuge zur Sanierung an.
 

Vierter deutsch-französischer Sanierungsgipfel

Der VID, der frz. Partnerverband Conseil National des Administrateurs Judiciaires et des Mandataires Judiciaires (CNAJMJ), das Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln und Clifford Chance Europe LLP haben zum vierten Mal den deutsch-französischen Sanierungsgipfel am 6. Dezember 2019 in Berlin durchgeführt.

 

Programm & Anmeldung

Zum Inhalt des Programms

Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildete die Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023) in Deutschland und Frankreich. Dazu berichteten zunächst die Vertreter der jeweiligen Justizministerien zum Stand der Umsetzung. Im Anschluss an zwei Kurzvorträge zum Anpassungsbedarf im deutschen und französischen Insolvenz- und Sanierungsrecht wurden in drei Panels die Möglichkeiten einer einheitlichen Umsetzung diskutiert. Dabei standen insbesondere die Themen „Eintritt in das Restrukturierungsverfahren“, „Verwalter und Gerichte“ sowie die „Rolle der Gläubiger“ im Fokus.

 

Berichterstattung

 

Bilder