Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Präsenzveranstaltung vom 6. bis 8. November 2024 in Berlin stattfinden.
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Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Präsenzveranstaltung vom 6. bis 8. November 2024 in Berlin stattfinden.
Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Präsenzveranstaltung vom 8. bis 10. November 2023 in Berlin stattfinden.
Neben der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden ging es insbesondere um Fragen der Annäherung der nationalen Insolvenzrechtsordnungen.
Ein Schwerpunkt war dabei eine mögliche Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter. So verfügt Frankreich bereits über ein differenziertes Berufsrecht mit Regelungen zu Qualifikation und Pflichten der Berufsträger. Die Teilnehmer diskutierten u.a., ob das französische Modell auch ein Vorbild für die Schaffung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter in Deutschland sein könnte.
Die Begrüßungs- und Schlussreden, die Diskussions-Panels und die Keynote Speech von Pal Sziranyi (European Commission) wurden am Veranstaltungstag aufgezeichnet und können hier nachgeschaut werden. Die Veranstaltung wurde bis auf die Keynote Speech deutsch-französisch simultan übersetzt. Die französische Version finden Sie auf dem YouTube-Kanal des VID. (Nachfolgende Links gehen auf YouTube)
Ohne Übersetzung, in englischer Sprache.
Der VID verleiht den Uhlenbruck-Preis für herausragende juristische Arbeiten (Dissertationen, Habilitationen) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten und überdurchschnittlich bewertet wurden. Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben und ist mit € 5.000 dotiert.
Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen.
Bewerbungen um den Uhlenbruck-Preis 2021 sind bis spätestens 30.06.2021 an den VID zu richten.
NIVD und VID unterstreichen mit den gemeinsamen Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) die Dringlichkeit von Änderungen des Vergütungsrechts. Eine Anpassung der Insolvenzverwaltervergütung hat es seit über 20 Jahren nicht gegeben.
„Die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit haben sich nachhaltig verändert. Eine Anpassung der seit 20 Jahren unverändert geltenden Regelsätze ist längst überfällig“, sagt die Vorstandsvorsitzende der NIVD, Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner.
„Mit den gemeinsamen Änderungsvorschlägen soll zumindest ein Teil unser bisherigen Anregungen umgesetzt werden. Diese überfällige Ordnung und Anpassung der Vergütung ermöglicht Transparenz und Berechenbarkeit, sowohl für die Gläubiger als auch für die Insolvenzverwalter“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID.
Der VID verleiht den Uhlenbruck-Preis für herausragende juristische Arbeiten (Dissertationen, Habilitationen) zum Insolvenz-, Restrukturierungs- und Sanierungsrecht, die einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion leisten und überdurchschnittlich bewertet wurden. Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre vergeben und ist mit € 5.000 dotiert.
Der Preis ehrt das Lebenswerk von Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck durch die Prämierung herausragender wissenschaftlicher Arbeiten, die sich mit der juristischen Diskussion des Insolvenzverfahrens, die durch Uhlenbruck stark geprägt wurde, befassen.
Bewerbungen um den Uhlenbruck-Preis 2019 sind bis spätestens 30.06.2019 an den VID zu richten.
Im Koalitionsvertrag 2018 haben die Regierungsparteien die Absicht formuliert ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter zu schaffen. Der VID fordert bereits seit 2009 eine allgemein verbindliche Regelung der Berufszulassung, Berufsausübung und Berufsaufsicht für Insolvenzverwalter. Der VID hat hierzu nun ein Eckpunktepapier mit Forderungen an den Gesetzgeber formuliert, das die weitere inhaltliche Gestaltung dieses Vorhabens begleiten soll.
Am 24.09.2018 diskutierten Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik über ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter in Berlin. Nach Vorträgen zur Zulassung, Ausübung, Aufsicht und Vergütung wurden die Themen im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Vertretern der Gläubigerseite, der Politik und der Insolvenzpraxis erörtert.