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Beitrag Pressemitteilung:
19.11.2019
Die Neue Insolvenzverwaltervereinigung Deutschlands e.V. (NIVD) und der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) legen in diesen Tagen einen gemeinsamen Vorschlag für eine Vergütungsreform vor. Beide Insolvenzverbände hatten im Sommer des Jahres eigene Reformvorschläge zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) gemacht. Bei dem nun gemeinsam abgestimmten Reformvorschlag handelt es sich nicht um eine neue gesetzliche Regelung, sondern um ein längst überfälliges Nachjustieren der InsVV.
Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 ist die berufliche Tätigkeit des Insolvenzverwalters immer komplexer geworden. Aufgaben der Insolvenzgerichte wurden zunehmend auf den Insolvenzverwalter verlagert. Die erheblich gestiegenen Qualitätsanforderungen an den Verwalter und sein Büro müssen in einer angemessenen Vergütung abgebildet werden. „Die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit haben sich nachhaltig verändert. Eine Anpassung der seit 20 Jahren unverändert geltenden Regelsätze ist längst überfällig“, sagt die Vorstandsvorsitzende der NIVD, Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner.
Die Berechnung der Verwaltervergütung ist durch zahlreiche Eingriffe der Rechtsprechung weitgehend unkalkulierbar geworden und belastet Gerichte und Verwalter. Der VID bemüht sich deshalb seit langem um eine Reform der Insolvenzverwaltervergütung: 2014 unterbreitete er einen Gesetzesvorschlag zu einem Insolvenzrechtlichen Vergütungsgesetz, InsVG. „Mit den gemeinsamen Änderungsvorschlägen soll zumindest ein Teil unser bisherigen Anregungen umgesetzt werden. Diese überfällige Ordnung und Anpassung der Vergütung ermöglicht Transparenz und Berechenbarkeit, sowohl für die Gläubiger als auch für die Insolvenzverwalter“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Reformbedarf bereits erkannt. Auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress am 7.11.2019 in Berlin teilte Frau Prof. Dr. Beate Czerwenka in ihrem Grußwort mit, dass die Anpassung der Verwaltervergütung Gegenstand eines Reformpaketes sei, dass bis Sommer 2020 umgesetzt werden solle. Man warte derzeit noch die Stellungnahmen der Länder und weiterer Verbände ab, um das Bild zu komplettieren.
Über die NIVD e.V.:
Die NIVD ist die erste bundesweit organisierte Interessenvertretung für alle am Insolvenzverfahren Beteiligten. Die NIVD richtet sich damit bewusst an alle Personen und Institutionen, die auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig sind. Als bundesweit organisierte Interessenvertretung bringt sich die NIVD aktiv in Gesetzgebungsverfahren ein und engagiert sich für eine Weiterentwicklung des Insolvenzrechts. Der fachliche Austausch zwischen den Mitgliedern – Insolvenzverwaltern, Restrukturierungsberatern, Angehörigen der Justiz und Gläubigervertretern – und die Möglichkeit des disziplinübergreifenden Networkings zeichnen den Verband mit bundesweit ca. 400 Mitgliedern aus.
Über den VID:
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
Email: presse@vid.de
www.vid.de