Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

19.11.2019

VID und NIVD legen gemeinsamen Reformvorschlag zur Vergütung vor

Unsere aktuelle PM & den gemeinsamen Vorschlag finden Sie hier.

NIVD und VID unterstreichen mit den gemeinsamen Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) die Dringlichkeit von Änderungen des Vergütungsrechts. Eine Anpassung der Insolvenzverwaltervergütung hat es seit über 20 Jahren nicht gegeben.

Die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit haben sich nachhaltig verändert. Eine Anpassung der seit 20 Jahren unverändert geltenden Regelsätze ist längst überfällig“, sagt die Vorstandsvorsitzende der NIVD, Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner.

Mit den gemeinsamen Änderungsvorschlägen soll zumindest ein Teil unser bisherigen Anregungen umgesetzt werden. Diese überfällige Ordnung und Anpassung der Vergütung ermöglicht Transparenz und Berechenbarkeit, sowohl für die Gläubiger als auch für die Insolvenzverwalter“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID.

 

 

 

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