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Pressemitteilung: Coronakrise – Insolvenzverwalter fordern Verbesserung im Sanierungs- und Insolvenzrecht

Durch die Corona-Pandemie geraten eine Vielzahl von Unternehmen und Unternehmern in die wirtschaftliche Schieflage. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter fordert in einem Brief an die Bundesjustizministerin und Abgeordneten im Deutschen Bundestag, dass lange geplante Reformvorhaben im Sanierungs- und Insolvenzrecht nun dringend umgesetzt werden müssen. Die anstehenden Reformmaßnahmen sind effektiv und können ihre Wirkung bereits in der aktuellen Coronakrise entfalten.

Marktveränderungen, die in vielen Fällen bereits vor der Coronakrise begannen, werden jetzt durch die gesamtwirtschaftliche Krise beschleunigt und verstärkt. Nach dem hoffentlich baldigen Erreichen einer „neuen Normalität“ werden viele alte Geschäftsmodelle nicht mehr tragfähig sein“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

„Die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten der vergangenen Jahre können und sollten jetzt ohne Verzögerung umgesetzt werden. Sie haben mit Blick auf die Coronakrise neue Aktualität gewonnen. Ihre unterschiedlichen Themenfelder ergänzen sich gegenseitig zu einer umfassenden Modernisierung und Ertüchtigung des nun besonders wichtigen Restrukturierungs- und Insolvenzrechts“, findet Niering.

 

VID und NIVD legen gemeinsamen Reformvorschlag zur Vergütung vor

NIVD und VID unterstreichen mit den gemeinsamen Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) die Dringlichkeit von Änderungen des Vergütungsrechts. Eine Anpassung der Insolvenzverwaltervergütung hat es seit über 20 Jahren nicht gegeben.

Die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit haben sich nachhaltig verändert. Eine Anpassung der seit 20 Jahren unverändert geltenden Regelsätze ist längst überfällig“, sagt die Vorstandsvorsitzende der NIVD, Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner.

Mit den gemeinsamen Änderungsvorschlägen soll zumindest ein Teil unser bisherigen Anregungen umgesetzt werden. Diese überfällige Ordnung und Anpassung der Vergütung ermöglicht Transparenz und Berechenbarkeit, sowohl für die Gläubiger als auch für die Insolvenzverwalter“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID.