Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Dr. Andreas Kästner ist neuer Geschäftsführer – Kontinuität, Verjüngung und frischer Impuls für unseren Berufsverband.

„Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Dr. Andreas Kästner, der unserem Berufsverband schon lange ein Wegbegleiter war“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. Während seiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim VID, promovierte Kästner mit summa cum laude zum Beruf und Berufsrecht des Insolvenzverwalters. „Ein wichtiges Thema, nicht nur für unseren Berufsverband, sondern auch für die Bundesregierung, die nach dem Koalitionsvertrag die Selbstverwaltung der Freien Berufe stärken will“, so Niering. https://www.vid.de/pressemitteilung/dr-andreas-kaestner-ist-neuer-geschaeftsfuehrer-kontinuitaet-verjuengung-und-frischer-impuls-fuer-unseren-berufsverband/

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Beitrag Aktuelles:

14.05.2020

Pressemitteilung: Coronakrise – Insolvenzverwalter fordern Verbesserung im Sanierungs- und Insolvenzrecht

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Durch die Corona-Pandemie geraten eine Vielzahl von Unternehmen und Unternehmern in die wirtschaftliche Schieflage. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter fordert in einem Brief an die Bundesjustizministerin und Abgeordneten im Deutschen Bundestag, dass lange geplante Reformvorhaben im Sanierungs- und Insolvenzrecht nun dringend umgesetzt werden müssen. Die anstehenden Reformmaßnahmen sind effektiv und können ihre Wirkung bereits in der aktuellen Coronakrise entfalten.

Marktveränderungen, die in vielen Fällen bereits vor der Coronakrise begannen, werden jetzt durch die gesamtwirtschaftliche Krise beschleunigt und verstärkt. Nach dem hoffentlich baldigen Erreichen einer „neuen Normalität“ werden viele alte Geschäftsmodelle nicht mehr tragfähig sein“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

„Die umfangreichen Vorbereitungsarbeiten der vergangenen Jahre können und sollten jetzt ohne Verzögerung umgesetzt werden. Sie haben mit Blick auf die Coronakrise neue Aktualität gewonnen. Ihre unterschiedlichen Themenfelder ergänzen sich gegenseitig zu einer umfassenden Modernisierung und Ertüchtigung des nun besonders wichtigen Restrukturierungs- und Insolvenzrechts“, findet Niering.

 

 

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