Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Präsenzveranstaltung vom 8. bis 10. November 2023 in Berlin stattfinden.
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Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Präsenzveranstaltung vom 8. bis 10. November 2023 in Berlin stattfinden.
Hier finden Sie die Stellungnahme des VID – Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. zum Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (Bundestagsdrucksache 20/2730) und zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen: Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (SanInsKG).
Zum 1.10.2022 übernimmt Prof. Dr. Hans-Ulrich Heyer (RiAG a.D.) das Amt des Ombudsmanns des VID. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Prof. Dr. Heyer ist der dritte Ombudsmann seit Einrichtung der Ombudsstelle.
„Die Unternehmensinsolvenzzahlen sind zwar in den letzten Jahren deutlich rückläufig, aber bei einigen Insolvenzverfahren – mitunter mit großen Gläubigerzahlen – kann es zu vereinzelten Beschwerden über Insolvenzverwalter kommen. Die seit 2012 eingerichtete VID-Ombudsstelle übernimmt hier im Konfliktfall eine wichtige Schlichtungsfunktion,“ so Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID).
Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Hybridveranstaltung vom 2. bis 4. November 2022 in Berlin stattfinden. Der Kongress ist als Hybridveranstaltung konzepiert.
Neben der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden ging es insbesondere um Fragen der Annäherung der nationalen Insolvenzrechtsordnungen.
Ein Schwerpunkt war dabei eine mögliche Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter. So verfügt Frankreich bereits über ein differenziertes Berufsrecht mit Regelungen zu Qualifikation und Pflichten der Berufsträger. Die Teilnehmer diskutierten u.a., ob das französische Modell auch ein Vorbild für die Schaffung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter in Deutschland sein könnte.
Die Begrüßungs- und Schlussreden, die Diskussions-Panels und die Keynote Speech von Pal Sziranyi (European Commission) wurden am Veranstaltungstag aufgezeichnet und können hier nachgeschaut werden. Die Veranstaltung wurde bis auf die Keynote Speech deutsch-französisch simultan übersetzt. Die französische Version finden Sie auf dem YouTube-Kanal des VID. (Nachfolgende Links gehen auf YouTube)
Ohne Übersetzung, in englischer Sprache.
Das seit vielen Jahren geforderte und intensiv diskutierte Berufsrecht der Insolvenzverwalter hat zuletzt neue Impulse aus Bund, Ländern und der EU erhalten. Will der deutsche Gesetzgeber keine anhaltende Rechtsunsicherheit in Kauf nehmen, dann ist er jetzt gefordert ein Berufsrecht zu schaffen und Deutschland an den europäischen Standard anzugleichen. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter erläutert die neuen Impulse und leitet aus ihnen Forderungen für die gesetzliche Umsetzung ab.
„Europäische Standards, die Beschlüsse der Justizministerkonferenz und die jüngste hochrichterliche Rechtsprechung zeigen eindeutig in Richtung Berufsrecht“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Der deutsche Gesetzgeber sollte nun dringend handeln, wenn er nicht eine anhaltende Rechtsunsicherheit mit vielen Rechtsauseinandersetzungen riskieren möchte“, führt Niering fort.
„Innerhalb der europäischen Union können 22 der insgesamt 27 Mitgliedstaaten auf ein gesetzlich ausdifferenziertes Berufsrecht verweisen. Deutschland fällt weit hinter die Entwicklung der meisten europäischen Mitgliedstaaten zurück. Das ist unverständlich, da die europäische Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz schon 2019 den Mitgliedstaaten einen Handlungsauftrag zur Verbesserung der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erteilt hat“, führt Niering aus.
„Die Bundesregierung sollte nun die berufsrechtlichen Regelungslücken über ein umfassendes Regelwerk schließen und so die Rahmenbedingungen des komplexen Berufsbildes den europäischen Standards anpassen. Bei einem weiteren Zuwarten bestünde die Gefahr, dass das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht seine bisher im internationalen Vergleich hervorragende Position deutlich einbüßen könnte“, so der VID-Vorsitzende.
Hier finden Sie die Stellungnahme des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID, zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).
Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Hybridveranstaltung am 5. und 6. November 2020 in Berlin stattfinden. Aufgrund jüngster Beschlüsse zur weiteren Eindämmung der COVID-19-Pandemie (Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14.10.2020) wird für diese Veranstaltung die Teilnehmerzahl auf maximal 100 Personen begrenzt.
Viele Interessierte werden unter den gegebenen Umständen nicht an der Präsenzveranstaltung teilnehmen können. Wir werden deshalb die Veranstaltung erstmals in hybrider Form anbieten und eine elektronische Teilnahme unter Anrechnung der Fortbildungsstunden nach § 15 FAO ermöglichen. Durch die Möglichkeit einer elektronischen Teilnahme soll ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl ein einfacher und unkomplizierter Zugang auch unter Pandemiebedingungen geschaffen werden.
Tagungshotel ist das InterContinental Berlin • Budapester Str. 2 • 10787 Berlin •
Tel. 030/26 02 12 87 • Fax 030/26 02 26 00 • www.berlin.intercontinental.com
Das BMJV hat den lang ersehnten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts veröffentlicht. Der Entwurf umfasst den Vorschlag zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz. Darüber hinaus nimmt er wichtige Anpassungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts in den Bereichen ESUG und der Digitalisierung von Insolvenzverfahren vor. Auch die Sondersituation der COVID-19-Pandemie wird im neuen Gesetz berücksichtigt. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) unternimmt eine erste Bewertung des SanInsFoG.
„Das neue Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG ist das eigentliche Herzstück der Reform“, erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes. „Es wird vor dem aktuellen Hintergrund auch daran gemessen werden, wie gut es mit COVID-19 Unternehmenskrisen umgehen kann“, so Niering weiter. Der Entwurf sieht die Einführung eines Präventivverfahrens vor, das Unternehmen eine Möglichkeit zur Sanierung außerhalb der Insolvenz bietet.