Die Veranstaltung ist nur den VID-Mitgliedern vorbehalten.
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Die Veranstaltung ist nur den VID-Mitgliedern vorbehalten.
Neben der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden ging es insbesondere um Fragen der Annäherung der nationalen Insolvenzrechtsordnungen.
Ein Schwerpunkt war dabei eine mögliche Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter. So verfügt Frankreich bereits über ein differenziertes Berufsrecht mit Regelungen zu Qualifikation und Pflichten der Berufsträger. Die Teilnehmer diskutierten u.a., ob das französische Modell auch ein Vorbild für die Schaffung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter in Deutschland sein könnte.
Die Begrüßungs- und Schlussreden, die Diskussions-Panels und die Keynote Speech von Pal Sziranyi (European Commission) wurden am Veranstaltungstag aufgezeichnet und können hier nachgeschaut werden. Die Veranstaltung wurde bis auf die Keynote Speech deutsch-französisch simultan übersetzt. Die französische Version finden Sie auf dem YouTube-Kanal des VID. (Nachfolgende Links gehen auf YouTube)
Ohne Übersetzung, in englischer Sprache.
Das seit vielen Jahren geforderte und intensiv diskutierte Berufsrecht der Insolvenzverwalter hat zuletzt neue Impulse aus Bund, Ländern und der EU erhalten. Will der deutsche Gesetzgeber keine anhaltende Rechtsunsicherheit in Kauf nehmen, dann ist er jetzt gefordert ein Berufsrecht zu schaffen und Deutschland an den europäischen Standard anzugleichen. Der Berufsverband der Insolvenzverwalter und Sachwalter erläutert die neuen Impulse und leitet aus ihnen Forderungen für die gesetzliche Umsetzung ab.
„Europäische Standards, die Beschlüsse der Justizministerkonferenz und die jüngste hochrichterliche Rechtsprechung zeigen eindeutig in Richtung Berufsrecht“, sagt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Der deutsche Gesetzgeber sollte nun dringend handeln, wenn er nicht eine anhaltende Rechtsunsicherheit mit vielen Rechtsauseinandersetzungen riskieren möchte“, führt Niering fort.
„Innerhalb der europäischen Union können 22 der insgesamt 27 Mitgliedstaaten auf ein gesetzlich ausdifferenziertes Berufsrecht verweisen. Deutschland fällt weit hinter die Entwicklung der meisten europäischen Mitgliedstaaten zurück. Das ist unverständlich, da die europäische Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz schon 2019 den Mitgliedstaaten einen Handlungsauftrag zur Verbesserung der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen erteilt hat“, führt Niering aus.
„Die Bundesregierung sollte nun die berufsrechtlichen Regelungslücken über ein umfassendes Regelwerk schließen und so die Rahmenbedingungen des komplexen Berufsbildes den europäischen Standards anpassen. Bei einem weiteren Zuwarten bestünde die Gefahr, dass das deutsche Sanierungs- und Insolvenzrecht seine bisher im internationalen Vergleich hervorragende Position deutlich einbüßen könnte“, so der VID-Vorsitzende.
Der nächste Deutsche Insolvenzverwalterkongress wird als Hybridveranstaltung am 4. und 5. November 2021 in Berlin stattfinden. Der Kongress ist als Hybridveranstaltung konzepiert.
Die genaue Zahl der möglichen Präsenzteilnehmer müssen wir von den im November aktuellen behördlichen Vorgaben abhängig machen. Sie wird voraussichtlich bei 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern liegen.
Ohne Präsenzteilnahme ist eine Teilnahme im Online-Format möglich. Sie kann auch noch kurz vor der Veranstaltung angemeldet werden.
Tagungshotel ist das InterContinental Berlin • Budapester Str. 2 • 10787 Berlin •
Tel. 030/26 02 12 87 • Fax 030/26 02 26 00 • www.berlin.intercontinental.com
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat den Verbandsnamen um den Zusatz Sachwalter erweitert. Diese Namensänderung würdigt die kontinuierliche Erweiterung der funktionalen Aufgaben in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren und begleitet die Entwicklung eines allgemein verbindlichen Berufsrechts für alle Amtsträger in diesen Verfahren.
„Das Aufgabenspektrum des Insolvenzverwalters hat sich in den letzten 20 Jahren umfassend geändert. Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter nehmen in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren regelmäßig auch die Funktion des Sachwalters ein. Seit Anfang des Jahres kommen nun noch die Aufgaben als Restrukturierungsberater und Sanierungsmoderator hinzu“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes VID.
Am Vor- und Nachmittag fand ein Fachprogramm mit Vorträgen und Diskussionsrunden statt. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes wurde im Anschluss ab 16:00 Uhr durchgeführt.
Das Fachprogramm der Tagung orientierte sich an den jüngst verabschiedeten Gesetzen und den ersten Erfahrungen in der Praxis. Auch die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft war ein Schwerpunkt dieser Fachtagung.
Die VID-Mitgliedertagung 2021 wird am 7. Mai im virtuellen Format stattfinden. Am Vor- und Nachmittag findet ein Fachprogramm mit Vorträgen und Diskussionsrunden statt. Die ordentliche Mitgliederversammlung des Verbandes wird im Anschluss ab 16:00 Uhr durchgeführt. Die Veranstaltung ist nur den VID-Mitgliedern vorbehalten.
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden zu einem Anstieg von Insolvenzen führen. Die Rechtspolitik sollte deshalb nicht länger warten, und den komplexen und multidisziplinären Beruf des Insolvenzverwalters jetzt klaren Regelungen unterwerfen.
„Klare Berufsausübungsregelungen für Insolvenzverwalter sind ein wichtiges Zeichen an die Öffentlichkeit, die von der Insolvenz betroffenen Schuldner und Gläubiger und an die jetzt um ihren Arbeitsplatz fürchtenden Arbeitnehmer. Der komplexe und multidisziplinäre Beruf des Insolvenzverwalters bedarf endlich klarer Regelungen“, fordert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.