Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Initiative:

16.07.2020

Weiterentwicklung des Berufsrechts – Vorschlag an das BMJV und Rechtspolitiker im Deutschen Bundestag

 
Mit Schreiben vom 16.07.2020 hat der VID dem BMJV sowie den Rechtspolitikern im Deutschen Bundestag einen Vorschlag für die Weiterentwicklung des Berufsrechts vorgelegt. Dies auch vor dem Hintergrund, dass möglicherweise der von der Bundesjustizministerin angekündigte dritte Reformschritt mit Regelungen zum Berufsrecht in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wird.

Der nun vorgelegte Vorschlag für eine Neuregelung des Berufsrechts legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Umsetzung von Berufsausübungsregeln, wie sie der VID seit Jahren in Gestalt der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung pflegt. Mit einem geringen Eingriff in die Insolvenzordnung ließe sich ein wichtiger Schritt zur Allgemeinverbindlichkeit der von unserem Berufsverband entwickelten Standards erreichen. Ziel ist es insoweit, dass die damit verbundenen Gesetzesänderungen bereits in den noch in diesem Sommer zur Umsetzung anstehenden ersten und zweiten Reformpaketen Berücksichtigung finden. Sollte der Gesetzgeber sich allerdings der derzeit kontroversen Frage der Berufszulassung und der Aufsicht annehmen wollen, hat der VID auch hierfür einen vermittelnden Vorschlag zu einer weiteren Regelung des Berufsrechts vorgelegt.

. PDF Eckpunktepapier Berufsausübung

. PDF Eckpunktepapier Berufsausübung und Berufszulassung

 

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