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Gemeinsame Konferenz von CNAJMJ und VID in Brüssel: Auf dem Weg zu einer neuen Insolvenzrichtlinie?

Neben der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden ging es insbesondere um Fragen der Annäherung der nationalen Insolvenzrechtsordnungen.
Ein Schwerpunkt war dabei eine mögliche Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter. So verfügt Frankreich bereits über ein differenziertes Berufsrecht mit Regelungen zu Qualifikation und Pflichten der Berufsträger. Die Teilnehmer diskutierten u.a., ob das französische Modell auch ein Vorbild für die Schaffung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter in Deutschland sein könnte.

 

Programm

 

Mitschnitt

Die Begrüßungs- und Schlussreden, die Diskussions-Panels und die Keynote Speech von Pal Sziranyi (European Commission) wurden am Veranstaltungstag aufgezeichnet und können hier nachgeschaut werden. Die Veranstaltung wurde bis auf die Keynote Speech deutsch-französisch simultan übersetzt. Die französische Version finden Sie auf dem YouTube-Kanal des VID.  (Nachfolgende Links gehen auf YouTube)

Begrüßung von Axel W. Bierbach und Frédéric Abitbol

Round Table 1: Die Umsetzung der neuen Richtlinie 2019/1023 in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden: eine erste Bilanz

Round Table 2: Welche Ziele sollen Insolvenzverfahren in Deutschland und Frankreich haben? Was sind die – vielleicht künftigen – Zwecke von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren?

Keynote speech von Pal Lajos Sziranyi (European Commission, DG Justice)

Ohne Übersetzung, in englischer Sprache.

Round Table 3: In welchen Bereichen ist eine Annäherung der nationalen Insolvenzgesetze in der EU künftig möglich?

Round Table 4: Wie weit kann eine europ. Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter gehen?

Schlussworte von Prof. Daniel Fasquelle und François-Xavier Bellamy

 

Berichterstattung

 

Bilder

Pressemitteilung: EU beschließt neues Restrukturierungsverfahren

Nach dem Abschluss der sog. Trilog-Verhandlungen zeichnen sich die Umrisse des von der EU geplanten neuen Restrukturierungsverfahrens nun deutlicher ab. In diesen Verhandlungen hatten Parlament, Rat und Kommission um einen Ausgleich zwischen dem sehr schuldnerfreundlichen Ansatz des Kommissionsentwurfs und den Änderungen des Parlaments gerungen, die auf einen stärkeren Schutz von Gläubigern und Arbeitnehmern abzielten. In den internen Verhandlungen des Rates war zudem deutlich geworden, dass viele Mitgliedstaaten den Veränderungsdruck auf ihr nationales Recht durch entsprechende Öffnungsklauseln reduzieren möchten.
 

Die nun erzielte Einigung stellt einen Kompromiss zwischen sehr unterschiedlichen Perspektiven dar. Der VID hat sich sehr früh inhaltlich intensiv an den Diskussionen in Brüssel beteiligt. Dabei sind die Erfahrungen der deutschen Praxis mit den 2012 eingeführten Regelungen des ESUG wertvoll gewesen, die die Richtlinie teilweise wieder aufnimmt. Wir konnten deshalb an einigen Stellen auf Probleme hinweisen und Lösungen vorschlagen, die sich nun auch in der Richtlinie wiederfinden„, kommentiert VID-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des VID-Ausschusses Internationales, Axel W. Bierbach, die aktuelle Fassung.