Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Vom Experiment zur Routine: KI-Tools im Alltag der Freien Berufe

Künstliche Intelligenz ist längst mehr als ein Zukunftsthema, auch in den Freien Berufen wird sie zunehmend Teil des Arbeitsalltags. Doch welche Anwendungen funktionieren bereits in der Praxis? Wie verändern KI-Tools Arbeitsprozesse? Und was bedeutet das für die Berufsbilder von morgen?

Diesen Fragen widmet sich unsere Paneldiskussion am 6.11.2026 im Rahmen des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses mit:
🎤 Prof. Frank Siegburg
🎤 Lina Anne Lustig
🎤 Prof. Dr. Dirk Andres

Das interdisziplinär besetzte Panel bringt Perspektiven aus Steuerberatung, Rechtsberatung und Insolvenzverwaltung zusammen und nimmt dabei vor allem die praktische Umsetzung in den Blick: Wo wird KI heute bereits eingesetzt? Welche neuen Anforderungen entstehen für Mitarbeitende und Berufsträger? Und wo liegen noch offene Fragen und Herausforderungen?

Wir freuen uns auf eine spannende Diskussion, unterschiedliche Perspektiven und den Austausch darüber, wie aus ersten KI-Experimenten tragfähige Routinen werden können.

Informationen zu diesem und den weiteren Programmpunkten des Kongresses finden Sie hier: https://tinyurl.com/4ujer3d4

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In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

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Beitrag Aktuelles:

20.12.2018

Pressemitteilung: EU beschließt neues Restrukturierungsverfahren

Unsere aktuelle PM zu den abgeschlossenen Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission.

Nach dem Abschluss der sog. Trilog-Verhandlungen zeichnen sich die Umrisse des von der EU geplanten neuen Restrukturierungsverfahrens nun deutlicher ab. In diesen Verhandlungen hatten Parlament, Rat und Kommission um einen Ausgleich zwischen dem sehr schuldnerfreundlichen Ansatz des Kommissionsentwurfs und den Änderungen des Parlaments gerungen, die auf einen stärkeren Schutz von Gläubigern und Arbeitnehmern abzielten. In den internen Verhandlungen des Rates war zudem deutlich geworden, dass viele Mitgliedstaaten den Veränderungsdruck auf ihr nationales Recht durch entsprechende Öffnungsklauseln reduzieren möchten.
 

„Die nun erzielte Einigung stellt einen Kompromiss zwischen sehr unterschiedlichen Perspektiven dar. Der VID hat sich sehr früh inhaltlich intensiv an den Diskussionen in Brüssel beteiligt. Dabei sind die Erfahrungen der deutschen Praxis mit den 2012 eingeführten Regelungen des ESUG wertvoll gewesen, die die Richtlinie teilweise wieder aufnimmt. Wir konnten deshalb an einigen Stellen auf Probleme hinweisen und Lösungen vorschlagen, die sich nun auch in der Richtlinie wiederfinden„, kommentiert VID-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des VID-Ausschusses Internationales, Axel W. Bierbach, die aktuelle Fassung.

 

 

 

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