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Vierter deutsch-französischer Sanierungsgipfel

Der VID, der frz. Partnerverband Conseil National des Administrateurs Judiciaires et des Mandataires Judiciaires (CNAJMJ), das Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln und Clifford Chance Europe LLP haben zum vierten Mal den deutsch-französischen Sanierungsgipfel am 6. Dezember 2019 in Berlin durchgeführt.

 

Programm & Anmeldung

Zum Inhalt des Programms

Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildete die Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023) in Deutschland und Frankreich. Dazu berichteten zunächst die Vertreter der jeweiligen Justizministerien zum Stand der Umsetzung. Im Anschluss an zwei Kurzvorträge zum Anpassungsbedarf im deutschen und französischen Insolvenz- und Sanierungsrecht wurden in drei Panels die Möglichkeiten einer einheitlichen Umsetzung diskutiert. Dabei standen insbesondere die Themen „Eintritt in das Restrukturierungsverfahren“, „Verwalter und Gerichte“ sowie die „Rolle der Gläubiger“ im Fokus.

 

Berichterstattung

 

Bilder

 

 

Pressemitteilung: EU beschließt neues Restrukturierungsverfahren

Nach dem Abschluss der sog. Trilog-Verhandlungen zeichnen sich die Umrisse des von der EU geplanten neuen Restrukturierungsverfahrens nun deutlicher ab. In diesen Verhandlungen hatten Parlament, Rat und Kommission um einen Ausgleich zwischen dem sehr schuldnerfreundlichen Ansatz des Kommissionsentwurfs und den Änderungen des Parlaments gerungen, die auf einen stärkeren Schutz von Gläubigern und Arbeitnehmern abzielten. In den internen Verhandlungen des Rates war zudem deutlich geworden, dass viele Mitgliedstaaten den Veränderungsdruck auf ihr nationales Recht durch entsprechende Öffnungsklauseln reduzieren möchten.
 

Die nun erzielte Einigung stellt einen Kompromiss zwischen sehr unterschiedlichen Perspektiven dar. Der VID hat sich sehr früh inhaltlich intensiv an den Diskussionen in Brüssel beteiligt. Dabei sind die Erfahrungen der deutschen Praxis mit den 2012 eingeführten Regelungen des ESUG wertvoll gewesen, die die Richtlinie teilweise wieder aufnimmt. Wir konnten deshalb an einigen Stellen auf Probleme hinweisen und Lösungen vorschlagen, die sich nun auch in der Richtlinie wiederfinden„, kommentiert VID-Vorstandsmitglied und Vorsitzender des VID-Ausschusses Internationales, Axel W. Bierbach, die aktuelle Fassung.