Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Veranstaltungs-Rückschau:

11.12.2019

Vierter deutsch-französischer Sanierungsgipfel

Der 4. deutsch-französische Sanierungsgipfel hat am 6. Dezember 2019 im Senatssaal der Humboldt-Universität in Berlin stattgefunden.

Der VID, der frz. Partnerverband Conseil National des Administrateurs Judiciaires et des Mandataires Judiciaires (CNAJMJ), das Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln und Clifford Chance Europe LLP haben zum vierten Mal den deutsch-französischen Sanierungsgipfel am 6. Dezember 2019 in Berlin durchgeführt.

 

Programm & Anmeldung

Zum Inhalt des Programms

Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildete die Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU 2019/1023) in Deutschland und Frankreich. Dazu berichteten zunächst die Vertreter der jeweiligen Justizministerien zum Stand der Umsetzung. Im Anschluss an zwei Kurzvorträge zum Anpassungsbedarf im deutschen und französischen Insolvenz- und Sanierungsrecht wurden in drei Panels die Möglichkeiten einer einheitlichen Umsetzung diskutiert. Dabei standen insbesondere die Themen „Eintritt in das Restrukturierungsverfahren“, „Verwalter und Gerichte“ sowie die „Rolle der Gläubiger“ im Fokus.

 

Berichterstattung

 

Bilder

 

 

 

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