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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Veranstaltungs-Rückschau:

09.06.2022

Gemeinsame Konferenz von CNAJMJ und VID in Brüssel: Auf dem Weg zu einer neuen Insolvenzrichtlinie?

Am 25.03.2022 veranstalteten der französische CNAJMJ und der VID eine gemeinsame Konferenz in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalens bei der Europäischen Union. Hier finden Sie Bilder und Berichte sowie einen Mitschnitt der Veranstaltung.

Neben der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden ging es insbesondere um Fragen der Annäherung der nationalen Insolvenzrechtsordnungen.
Ein Schwerpunkt war dabei eine mögliche Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter. So verfügt Frankreich bereits über ein differenziertes Berufsrecht mit Regelungen zu Qualifikation und Pflichten der Berufsträger. Die Teilnehmer diskutierten u.a., ob das französische Modell auch ein Vorbild für die Schaffung eines Berufsrechts für Insolvenzverwalter in Deutschland sein könnte.

 

Programm

 

Mitschnitt

Die Begrüßungs- und Schlussreden, die Diskussions-Panels und die Keynote Speech von Pal Sziranyi (European Commission) wurden am Veranstaltungstag aufgezeichnet und können hier nachgeschaut werden. Die Veranstaltung wurde bis auf die Keynote Speech deutsch-französisch simultan übersetzt. Die französische Version finden Sie auf dem YouTube-Kanal des VID.  (Nachfolgende Links gehen auf YouTube)

Begrüßung von Axel W. Bierbach und Frédéric Abitbol

Round Table 1: Die Umsetzung der neuen Richtlinie 2019/1023 in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden: eine erste Bilanz

Round Table 2: Welche Ziele sollen Insolvenzverfahren in Deutschland und Frankreich haben? Was sind die – vielleicht künftigen – Zwecke von Restrukturierungs- und Insolvenzverfahren?

Keynote speech von Pal Lajos Sziranyi (European Commission, DG Justice)

Ohne Übersetzung, in englischer Sprache.

Round Table 3: In welchen Bereichen ist eine Annäherung der nationalen Insolvenzgesetze in der EU künftig möglich?

Round Table 4: Wie weit kann eine europ. Annäherung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzverwalter gehen?

Schlussworte von Prof. Daniel Fasquelle und François-Xavier Bellamy

 

Berichterstattung

 

Bilder

 

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