Die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes weisen einen deutlichen Rückgang (-13,3%) der Unternehmensinsolvenzen für April 2020 aus. Auch der Trend für Juni (-8,6%) zeigt, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu weniger Insolvenzen bei Unternehmen führt. Eine Entwicklung, die sich umkehren wird, wenn die gesetzlichen Hilfsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.
„Wir gehen davon aus, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht über den 30.09.2020 verlängert wird, sofern wir in Deutschland keinen erneuten Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen. Dann sind insolvente Unternehmen wieder uneingeschränkt verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands.