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Pressemitteilung – VID-Vorsitzender Niering: Insolvenzzahlen weiter im Sinkflug

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Unternehmensinsolvenzverfahren im Monat November 2020 weiterhin stark rückläufig. Der Trend für Januar weist sogar einen weiteren Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 34 Prozent aus. Auch zum Jahreswechsel fällt deshalb die vielfach prophezeite coronabedingte Insolvenzwelle aus.

Die Insolvenzzahlen befinden sich weiter im Sinkflug. 34 Prozent weniger eröffnete Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum zeigen deutlich die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Hintergrund für die niedrigen Zahlen ist laut Destatis die Bearbeitungszeit der Gerichte, sodass die weitere Normalisierung des Insolvenzgeschehens erst später sichtbar werde. Dies erklärt jedoch nur einen Teil des stark reduzierten Insolvenzaufkommens. „Die Antragspflichten sind derzeit bis Ende April für die Unternehmen weiterhin ausgesetzt, die noch staatliche Hilfeleistungen erwarten, um ihre Insolvenzgründe zu beseitigen. Darüber hinaus werden den Unternehmen im anhaltenden Lockdown weitere Hilfen in Aussicht gestellt bzw. diskutiert. Mehr als ein Angleich der Insolvenzzahlen an das historisch niedrige Niveau von 2019 wird es auch in der 1. Jahreshälfte 2021 nicht geben“, so der VID-Vorsitzende.

 

Pressemitteilung: Insolvenzen weiterhin deutlich unter Vorjahresniveau

 
Trotz zurückgehender Insolvenzzahlen ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, gesetzliche Grundlagen für einen pandemiebedingt notwendigen Neustart von Unternehmern und Unternehmen zu schaffen.

 
Die Verfahrenseingänge liegen derzeit immer noch weit unter dem Vorjahresniveau. Damit bewegen sich die Insolvenzzahlen trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf einem 20-Jahrestief. Ausschlaggebend hierfür sind die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen. Die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, staatliche Hilfsmaßnahmen und das Kurzarbeitergeld zeigen eine deutliche Wirkung“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Dr. Christoph Niering.

Weder für Selbständige noch für KMU enthalten die geplanten Änderungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts situationsangepasste Lösungsmöglichkeiten. Für Selbständige muss es zukünftig möglich sein, auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ihre Tätigkeit auf einer rechtlich gesicherten Basis fortzuführen. Auf der Ebene der KMU ist ein COVID-Schutzschirmverfahren sinnvoll, das den Unternehmen temporär einen vereinfachten Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht“, so Niering weiter.

 

Pressemitteilung: Insolvenzen im April – Die Unternehmensinsolvenzen sind weiter deutlich rückläufig

Die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes weisen einen deutlichen Rückgang (-13,3%) der Unternehmensinsolvenzen für April 2020 aus. Auch der Trend für Juni (-8,6%) zeigt, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu weniger Insolvenzen bei Unternehmen führt. Eine Entwicklung, die sich umkehren wird, wenn die gesetzlichen Hilfsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.

Wir gehen davon aus, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht über den 30.09.2020 verlängert wird, sofern wir in Deutschland keinen erneuten Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen. Dann sind insolvente Unternehmen wieder uneingeschränkt verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands.