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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

11.02.2021

Pressemitteilung – VID-Vorsitzender Niering: Insolvenzzahlen weiter im Sinkflug

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

Laut Angaben des Statistischen Bundesamts sind die Unternehmensinsolvenzverfahren im Monat November 2020 weiterhin stark rückläufig. Der Trend für Januar weist sogar einen weiteren Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 34 Prozent aus. Auch zum Jahreswechsel fällt deshalb die vielfach prophezeite coronabedingte Insolvenzwelle aus.

Die Insolvenzzahlen befinden sich weiter im Sinkflug. 34 Prozent weniger eröffnete Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahreszeitraum zeigen deutlich die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Hintergrund für die niedrigen Zahlen ist laut Destatis die Bearbeitungszeit der Gerichte, sodass die weitere Normalisierung des Insolvenzgeschehens erst später sichtbar werde. Dies erklärt jedoch nur einen Teil des stark reduzierten Insolvenzaufkommens. „Die Antragspflichten sind derzeit bis Ende April für die Unternehmen weiterhin ausgesetzt, die noch staatliche Hilfeleistungen erwarten, um ihre Insolvenzgründe zu beseitigen. Darüber hinaus werden den Unternehmen im anhaltenden Lockdown weitere Hilfen in Aussicht gestellt bzw. diskutiert. Mehr als ein Angleich der Insolvenzzahlen an das historisch niedrige Niveau von 2019 wird es auch in der 1. Jahreshälfte 2021 nicht geben“, so der VID-Vorsitzende.

 

 

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