Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

LinkedIn Posts

Save-the-date: 6. Deutsch-französischer #Sanierungsgipfel am 18.9.2026 in Berlin

Wir möchten Sie heute auf den nächsten deutsch-französischen Sanierungsgipfel aufmerksam machen, der am 18.09.2026 in Berlin stattfinden wird.
Der VID und sein französischer Partnerverband CNAJMJ richten die Veranstaltung gemeinsam mit dem Institut für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln aus.

Im Mittelpunkt der interdisziplinären Veranstaltung steht in diesem Jahr der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über den gesellschaftsrechtlichen Rahmen des 28. Regimes - „EU Inc.“. Ein EU-Gesetzgebungsvorhaben, das noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.

Weitere Informationen: https://tinyurl.com/vyr9se85

Downloads

In unserem Downloadbereich stellen wir Ihnen regelmäßig aktuelle Dokumente und Formulare zur Verfügung.

zu den Downloads

 

Beitrag Aktuelles:

13.11.2020

Pressemitteilung: Insolvenzen weiterhin deutlich unter Vorjahresniveau

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

 
Trotz zurückgehender Insolvenzzahlen ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, gesetzliche Grundlagen für einen pandemiebedingt notwendigen Neustart von Unternehmern und Unternehmen zu schaffen.

 
Die Verfahrenseingänge liegen derzeit immer noch weit unter dem Vorjahresniveau. Damit bewegen sich die Insolvenzzahlen trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf einem 20-Jahrestief. Ausschlaggebend hierfür sind die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen. Die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, staatliche Hilfsmaßnahmen und das Kurzarbeitergeld zeigen eine deutliche Wirkung“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Dr. Christoph Niering.

Weder für Selbständige noch für KMU enthalten die geplanten Änderungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts situationsangepasste Lösungsmöglichkeiten. Für Selbständige muss es zukünftig möglich sein, auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ihre Tätigkeit auf einer rechtlich gesicherten Basis fortzuführen. Auf der Ebene der KMU ist ein COVID-Schutzschirmverfahren sinnvoll, das den Unternehmen temporär einen vereinfachten Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht“, so Niering weiter.

 

 

zur Übersicht