Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die
Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

13.11.2020

Pressemitteilung: Insolvenzen weiterhin deutlich unter Vorjahresniveau

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

 
Trotz zurückgehender Insolvenzzahlen ist der Gesetzgeber jetzt gefordert, gesetzliche Grundlagen für einen pandemiebedingt notwendigen Neustart von Unternehmern und Unternehmen zu schaffen.

 
Die Verfahrenseingänge liegen derzeit immer noch weit unter dem Vorjahresniveau. Damit bewegen sich die Insolvenzzahlen trotz der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf einem 20-Jahrestief. Ausschlaggebend hierfür sind die staatlichen Eingriffe in das Insolvenzgeschehen. Die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, staatliche Hilfsmaßnahmen und das Kurzarbeitergeld zeigen eine deutliche Wirkung“, so der Vorsitzende des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), Dr. Christoph Niering.

Weder für Selbständige noch für KMU enthalten die geplanten Änderungen des Sanierungs- und Insolvenzrechts situationsangepasste Lösungsmöglichkeiten. Für Selbständige muss es zukünftig möglich sein, auch nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ihre Tätigkeit auf einer rechtlich gesicherten Basis fortzuführen. Auf der Ebene der KMU ist ein COVID-Schutzschirmverfahren sinnvoll, das den Unternehmen temporär einen vereinfachten Zugang zum Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht“, so Niering weiter.

 

 

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