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Teilweise Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten – ein vorsichtiger Schritt in Richtung Normalität

 
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten für überschuldete Unternehmen bis zum Jahresende beschlossen. Ein vorsichtiger Schritt in Richtung einer insolvenzrechtlichen Normalität. Dieser zeitliche Aufschub erlaubt dem Gesetzgeber neue Möglichkeiten für Unternehmen zu schaffen, ihre Überschuldung zu überwinden.

Die teilweise Verlängerung der Aussetzung von Antragspflichten ist ein vorsichtiger Schritt des Gesetzgebers in Richtung insolvenzrechtlicher Normalität. Dieser wird aber möglichweise wegen der anhaltenden Zurückhaltung der öffentlichen Gläubiger – wie Fiskus oder Kassen – und der Erwartung weiterer staatlicher Hilfen nicht zu einer großen Steigerung von Insolvenzanträgen führen,“ erklärt Dr. Daniel Bergner, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Stark rückläufig: Drastischer Rückgang bei den Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent. BMJV muss diese Fehlentwicklung dringend korrigieren

 

Das Statistische Bundesamt prognostiziert für Juli 2020 einen drastischen Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen von 29,1 Prozent. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht führt zu weniger Insolvenzen – auch bei Unternehmen, die nicht pandemiebedingt in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Eine Fehlentwicklung, die dringend korrigiert werden muss. Insbesondere dann, wenn staatliche Hilfsmaßnahmen aufgelegt oder verlängert werden sollen.

Der deutliche Rückgang der eröffneten Unternehmensinsolvenzen zeigt, dass auch Unternehmen durch die Aussetzung der gesetzlichen Regelungen geschützt werden, die nicht pandemiebedingt in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Diese Fehlentwicklung muss vor allem im Interesse der Gläubiger, und zu diesen gehören auch die Arbeitnehmer der betroffenen Unternehmen, korrigiert werden. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene nur schrittweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ist daher nicht der richtige Weg,“ erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Pressemitteilung: Insolvenzverwalter fordern Neuregelung des Berufsrechts

 

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden zu einem Anstieg von Insolvenzen führen. Die Rechtspolitik sollte deshalb nicht länger warten, und den komplexen und multidisziplinären Beruf des Insolvenzverwalters jetzt klaren Regelungen unterwerfen.

Klare Berufsausübungsregelungen für Insolvenzverwalter sind ein wichtiges Zeichen an die Öffentlichkeit, die von der Insolvenz betroffenen Schuldner und Gläubiger und an die jetzt um ihren Arbeitsplatz fürchtenden Arbeitnehmer. Der komplexe und multidisziplinäre Beruf des Insolvenzverwalters bedarf endlich klarer Regelungen“, fordert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.

 

 

Pressemitteilung: Insolvenzen im April – Die Unternehmensinsolvenzen sind weiter deutlich rückläufig

Die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes weisen einen deutlichen Rückgang (-13,3%) der Unternehmensinsolvenzen für April 2020 aus. Auch der Trend für Juni (-8,6%) zeigt, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu weniger Insolvenzen bei Unternehmen führt. Eine Entwicklung, die sich umkehren wird, wenn die gesetzlichen Hilfsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.

Wir gehen davon aus, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht über den 30.09.2020 verlängert wird, sofern wir in Deutschland keinen erneuten Anstieg der Infektionszahlen verzeichnen. Dann sind insolvente Unternehmen wieder uneingeschränkt verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen“, erklärt Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbands.

 

VID und NIVD legen gemeinsamen Reformvorschlag zur Vergütung vor

NIVD und VID unterstreichen mit den gemeinsamen Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) die Dringlichkeit von Änderungen des Vergütungsrechts. Eine Anpassung der Insolvenzverwaltervergütung hat es seit über 20 Jahren nicht gegeben.

Die Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit haben sich nachhaltig verändert. Eine Anpassung der seit 20 Jahren unverändert geltenden Regelsätze ist längst überfällig“, sagt die Vorstandsvorsitzende der NIVD, Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner.

Mit den gemeinsamen Änderungsvorschlägen soll zumindest ein Teil unser bisherigen Anregungen umgesetzt werden. Diese überfällige Ordnung und Anpassung der Vergütung ermöglicht Transparenz und Berechenbarkeit, sowohl für die Gläubiger als auch für die Insolvenzverwalter“, so Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des VID.

 

 

Pressemitteilung: VID legt Reformvorschläge zur Insolvenzverwaltervergütung vor

Mit den Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) unterstreicht der Berufsverband die Dringlichkeit von Änderungen des Vergütungsrechts. Ein Zurücktreten hinter die Vorschläge des VID-Entwurfs eines Vergütungsgesetzes (InsVG) aus dem Jahr 2014 ist dabei nicht beabsichtigt. Stattdessen konzentriert sich der Berufsverband aktuell auf das politisch kurzfristig Umsetzbare.
 

Der Vorschlag soll als Zwischenschritt hin zu einer transparenten, angemessenen, vereinfachenden, kalkulierbaren und rechtssicheren gesetzlichen Regelung des Vergütungsrechts verstanden werden, die sich auch am Haftungsrisiko und am Sanierungserfolg des Verwalters orientieren sollte“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Mit unseren Vorschlägen wollen wir das wirtschaftlich Notwendige mit dem politisch Machbaren verknüpfen“, so der VID-Vorsitzende weiter.

 

 

Pressemitteilung: Bundestag verbessert die Rechtssicherheit bei der steuerlichen Behandlung von Sanierungsgewinnen

VID begrüßt Entscheidung des Bundestages

Der VID begrüßt den vielfach geforderten und dringend notwendigen Schritt hin zur rechtlichen Sicherheit für die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen“, so der VID-Vorsitzende Dr. Christoph Nieringin der neuen Pressemitteilung des VID.