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VID-Vorsitzender Dr. Christoph Niering zu den heute von Destatis veröffentlichten #Insolvenzzahlen. www.handelsblatt.com

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Beitrag Aktuelles:

26.08.2020

Teilweise Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten – ein vorsichtiger Schritt in Richtung Normalität

Lesen Sie unsere aktuelle PM.

 
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Aussetzung von Insolvenzantragspflichten für überschuldete Unternehmen bis zum Jahresende beschlossen. Ein vorsichtiger Schritt in Richtung einer insolvenzrechtlichen Normalität. Dieser zeitliche Aufschub erlaubt dem Gesetzgeber neue Möglichkeiten für Unternehmen zu schaffen, ihre Überschuldung zu überwinden.

Die teilweise Verlängerung der Aussetzung von Antragspflichten ist ein vorsichtiger Schritt des Gesetzgebers in Richtung insolvenzrechtlicher Normalität. Dieser wird aber möglichweise wegen der anhaltenden Zurückhaltung der öffentlichen Gläubiger – wie Fiskus oder Kassen – und der Erwartung weiterer staatlicher Hilfen nicht zu einer großen Steigerung von Insolvenzanträgen führen,“ erklärt Dr. Daniel Bergner, Geschäftsführer des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

 

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