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Beitrag Aktuelles:
22.01.2024
Die Insolvenzgründe sind nicht erst seit den Vorschlägen der EU-Insolvenzrechtsrichtlinie vom 7.12.2022 (COM(2022) 702 final) in der Diskussion. Auch der BGH hat erkennen lassen, dass er insbesondere bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit neue Denkansätze verfolgt. Der VID hat mit seinem Ausschuss „Betriebswirtschaft“ diese Entwicklung bereits aufgegriffen. Mit den hier vorgelegten Empfehlungen zur Ermittlung der drohenden Zahlungsunfähigkeit wird eine weitere Empfehlung vorgestellt, die wichtige Hinweise für die praktische Arbeit gibt und dabei die Rechtsprechung des BGH umfassend berücksichtigt.