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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

22.01.2024

VID-Empfehlungen zum Insolvenzrecht – Ermittlung der drohenden Zahlungsunfähigkeit

Die Insolvenzgründe sind nicht erst seit den Vorschlägen der EU-Insolvenzrechtsrichtlinie vom 7.12.2022 (COM(2022) 702 final) in der Diskussion. Auch der BGH hat erkennen lassen, dass er insbesondere bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit neue Denkansätze verfolgt. Der VID hat mit seinem Ausschuss „Betriebswirtschaft“ diese Entwicklung bereits aufgegriffen. Mit den hier vorgelegten Empfehlungen zur Ermittlung der drohenden Zahlungsunfähigkeit wird eine weitere Empfehlung vorgestellt, die wichtige Hinweise für die praktische Arbeit gibt und dabei die Rechtsprechung des BGH umfassend berücksichtigt.

 

 

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