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Beitrag Aktuelles:
15.08.2019
Mit den Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) unterstreicht der Berufsverband die Dringlichkeit von Änderungen des Vergütungsrechts. Ein Zurücktreten hinter die Vorschläge des VID-Entwurfs eines Vergütungsgesetzes (InsVG) aus dem Jahr 2014 ist dabei nicht beabsichtigt. Stattdessen konzentriert sich der Berufsverband aktuell auf das politisch kurzfristig Umsetzbare.
„Der Vorschlag soll als Zwischenschritt hin zu einer transparenten, angemessenen, vereinfachenden, kalkulierbaren und rechtssicheren gesetzlichen Regelung des Vergütungsrechts verstanden werden, die sich auch am Haftungsrisiko und am Sanierungserfolg des Verwalters orientieren sollte“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Mit unseren Vorschlägen wollen wir das wirtschaftlich Notwendige mit dem politisch Machbaren verknüpfen“, so der VID-Vorsitzende weiter.