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Förderung einer sanierungsorientierten Insolvenzverwaltung.

 

 

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Der VID hat gestern zum X. Kapitel des EU-Kommissionsvorschlags für ein 28. Regime Stellung genommen. Kapitel X regelt die Abwicklung insolventer EU Inc.-Gesellschaften, bei denen es sich um innovative Start-ups handelt. Grundsätzlich begrüßt der VID das Konzept des 28. Regimes. Es eröffnet Harmonisierungschancen, die durch bloße Angleichung nationaler Rechte allenfalls langfristig erreichbar wären.
Doch praxisuntaugliche und lückenhafte Regelungen untergraben das Ziel, Investitionsanreize und Planungssicherheit zu schaffen und gefährden damit Relevanz und Reputation des geplanten Regimes.
Die beabsichtigte Förderung der Finanzierung innovativer und damit kapitalintensiver #Startups wird mit dem aktuellen Vorschlag eher erschwert.
Namentlich konterkarieren fehlende transparente Exit-Regelungen für den Insolvenzfall die Venture-Capital-Finanzierung als unverzichtbare Quelle für innovative Start-ups.
Die Einzelkritik an Kapitel X können Sie hier nachlesen: https://www.vid.de/stellungnahmen/28-regime-verordnungsvorschlag-der-eu-kommission/
Ist ein in sich geschlossenes Insolvenzregime derzeit nicht realisierbar, sollte nach Ansicht des VID das 28. Regime zurückgestellt, jedenfalls aber Kapitel X vollständig gestrichen werden.
Es greift konzeptlos auf Versatzstücke des zu Recht gestrichenen Titels VI der Harmonisierungsrichtlinie zurück und verfehlt inhärente Stimmigkeit und Praxistauglichkeit.

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Beitrag Aktuelles:

15.08.2019

Pressemitteilung: VID legt Reformvorschläge zur Insolvenzverwaltervergütung vor

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Mit den Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) unterstreicht der Berufsverband die Dringlichkeit von Änderungen des Vergütungsrechts. Ein Zurücktreten hinter die Vorschläge des VID-Entwurfs eines Vergütungsgesetzes (InsVG) aus dem Jahr 2014 ist dabei nicht beabsichtigt. Stattdessen konzentriert sich der Berufsverband aktuell auf das politisch kurzfristig Umsetzbare.
 

Der Vorschlag soll als Zwischenschritt hin zu einer transparenten, angemessenen, vereinfachenden, kalkulierbaren und rechtssicheren gesetzlichen Regelung des Vergütungsrechts verstanden werden, die sich auch am Haftungsrisiko und am Sanierungserfolg des Verwalters orientieren sollte“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Mit unseren Vorschlägen wollen wir das wirtschaftlich Notwendige mit dem politisch Machbaren verknüpfen“, so der VID-Vorsitzende weiter.

 

 

 

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