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Beitrag Pressemitteilung:

15.08.2019

VID legt Reformvorschläge zur Insolvenzverwaltervergütung vor

Mit den Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) unterstreicht der Berufsverband die Dringlichkeit von Änderungen des Vergütungsrechts. Ein Zurücktreten hinter die Vorschläge des VID-Entwurfs eines Vergütungsgesetzes (InsVG) aus dem Jahr 2014 ist dabei nicht beabsichtigt. Stattdessen konzentriert sich der Berufsverband aktuell auf das politisch kurzfristig Umsetzbare.

 
Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID, bemüht sich seit langem um eine Reform der Insolvenzverwaltervergütung. Die berufliche Tätigkeit des Insolvenzverwalters ist seit Einführung der Insolvenzordnung immer komplexer geworden. Aufgaben der Insolvenzgerichte wurden auf den Insolvenzverwalter verlagert. Die Berufsträger sind neben der klassischen Insolvenzverwaltung auch als Sachverständige oder Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahren tätig. Die seit über 20 Jahren nicht mehr erhöhte Vergütung sollte nun reformiert werden. Ihre Berechnung ist durch zahlreiche Eingriffe der Rechtsprechung weitgehend unkalkulierbar geworden und belastet Gerichte und Verwalter. Der VID unterbreitete dazu bereits 2014 einen Gesetzesvorschlag zu einem Insolvenzrechtlichen Vergütungsgesetz, dem InsVG. Mit den nun vorgelegten Vorschlägen zu Änderungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) soll zumindest ein Teil der damaligen Vorschläge umgesetzt werden. Diese überfällige Ordnung und Anpassung der Vergütung ermöglicht Transparenz und Berechenbarkeit, sowohl für die Gläubiger als auch für die Insolvenzverwalter.

Das Justizministerium ist derzeit mit einer Vielzahl insolvenzrechtlicher Reformvorhaben beschäftigt. Hinweise aus dem politischen Umfeld verdeutlichen, dass ein vergütungsrechtliches Gesetzesvorhaben daher kurzfristig nicht umsetzbar sei. Deshalb konzentriert sich der Berufsverband nun auf das politisch kurzfristig Umsetzbare. „Der Vorschlag soll als Zwischenschritt hin zu einer transparenten, angemessenen, vereinfachenden, kalkulierbaren und rechtssicheren gesetzlichen Regelung des Vergütungsrechts verstanden werden, die sich auch am Haftungsrisiko und am Sanierungserfolg des Verwalters orientieren sollte“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des VID. „Mit unseren Vorschlägen wollen wir das wirtschaftlich Notwendige mit dem politisch Machbaren verknüpfen“, so der VID-Vorsitzende weiter.

Der VID hat gegenüber dem BMJV darauf hingewiesen, dass insbesondere die Vorschläge zur Anhebung der Staffelvergütung, zur Eliminierung der Vergleichsrechnung und zu den Vergütungsvorschüssen dringend umgesetzt werden müssen. Sie betreffen Änderungen, die unmittelbar wirksame Verbesserungen nicht nur für die betroffenen Insolvenzverwalter, sondern auch für die entscheidenden Gerichte darstellen.
 

 
Über den VID:

Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf „Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung“ und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.

 

Kontakt:
Manuela Doss, Pressereferentin
Fon: 030 20 45 55 25
Email: presse@vid.de
www.vid.de

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